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OLG Hamm zur Meinungsfreiheit: Delfinschützer dürfen weiter Kritik üben

29.04.2012

Deutsche Tierschützer dürfen ein Delfinarium an der türkischen Riviera weiterhin öffentlich angreifen, müssen dabei aber auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Sie dürfen den Betreibern des "Marmaris Türkei" vorwerfen, dass die Tiere in zu kleinen Käfigen und nur für Unterhaltungszwecke gehalten werden - nicht aber, dass es Quälerei und Wunden gibt. Dies entschied das OLG in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

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Das Oberlandesgericht (OLG) stufte manche Vorwürfe als erlaubte Meinungsäußerung ein, andere als unwahr und deshalb rufschädigend. So dürften die Tierschützer einen Boykottaufruf nicht auf das Argument stützen, dass die Tiere in dem Delfinarium "tiefe Narben und offene Wunden" hätten. Auch die Behauptung "Tritte von Zuschauern quälen Delfine" sei unwahr. Dass in der umstrittenen Anlage die Tiere aber in "viel zu kleinen Käfigen" leben und "nur zur Unterhaltung dienen", sahen die Richter durchaus als erwiesen an (Urt. v. 18.04.2012, Az. I-13 U 174/11).

In dem Rechtsstreit hatte sich das Delfinarium "Marmaris Türkei" gegen Boykottaufrufe des "Wal- und Delfinschutz-Forums" aus dem nordrhein-westfälischen Hagen gewehrt.

Bei zwei Aussagen hatte das OLG Probleme. Ob die Haut der Säugetiere im Delfinarium bei mehr als 40 Grad in der Sonne verbrenne und ob die Säuger unter Stress leiden, könne nicht als "falsch" bewiesen werden. Die Kritik daran sei deswegen erlaubt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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OLG Hamm zur Meinungsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6100 (abgerufen am: 13.09.2026 )

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