Wie das LG und die Anwältin des Geiselnehmers am Mittwoch mitteilten, bleibt Degowski auch nach 25 Jahren in Haft. Trotzdem darf er mittelfristig auf eine Freilassung hoffen. Die Strafvollstreckungskammer forderte, dass entsprechende Vorbereitungen in Gang gebracht werden. Bei dem Geiseldrama 1988 starben zwei Geiseln und ein Polizist.
Dieter Degowski bleibt in der Justizvollzugsanstalt im westfälischen Werl. Allerdings soll er durch Lockerung im Strafvollzug auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden. Das gab das Landgericht (LG) Arnsberg bekannt. Problematisch sei, dass Degowski in seiner nun 25-jährigen Haftzeit bisher nur wenig Lockerung erfahren habe. Der Gutachter Norbert Leygraf hatte den heute 57-Jährigen als nicht mehr gefährlich eingestuft.
Wie seine Anwältin nach dem 45-minütigen Anhörungstermin mitteilte, habe die Strafvollstreckungskammer deutlich gemacht, dass die Entlassungsvorbereitungen "jetzt endlich losgehen" müssten. Ihr Mandant sei schon "froh, dass er eine Chance auf Freiheit hat", betonte die Anwältin.
Degowski hatte zusammen mit seinem Komplizen Hans-Jürgen Rösner im August 1988 eine Bank in Gladbeck überfallen. Es folgte eine zweitägige Flucht durch Deutschland und die Niederlande. Sie erschossen zwei Geiseln, ein Polizist starb bei einem Unfall während der Verfolgungsjagd. Im Fokus steht noch heute das umstrittene Verhalten der Medien. Das Drama jährt sich am Wochenende zum 25. Mal.
una/dpa/LTO-Redaktion
LG Arnsberg zu Gladbeck-Geiselnehmer: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9358 (abgerufen am: 06.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag