Am Mittwoch debattiert der Bundestag erstmals über die Einführung einer Impfpflicht gegen das Coronavirus. Bislang zeichnen sich drei Positionen unter den Abgeordneten dazu ab.
Am kommenden Mittwoch, dem 26. Januar, befassen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mit einer möglichen Einführung einer Impfpflicht gegen das Coronavirus. Angesetzt ist eine dreistündige Beratung ab 15:05 Uhr. Die Pläne der Befürworter nehmen bereits Konturen an.
So nannte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese, der zusammen mit anderen Abgeordneten der Ampel-Koalition Eckpunkte einer Impfpflicht ab 18 Jahren vorbereitet, Einzelheiten der Pläne: Die Pflicht sollte auf ein bis zwei Jahre befristet sein, für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden, sagt der Innen- und Rechtspolitiker der Deutschen Presse-Agentur. Auf ein Impfregister will er wegen des zu großen Zeitaufwands verzichten und Ausnahmen vom Amtsarzt kontrollieren lassen.
Ab 18 oder 50 oder gar nicht?
Wiese hatte am Freitag zusammen mit sechs Politikern von Grünen und FDP in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten außer denen der AfD einen Gruppenantrag für eine Impfpflicht ab 18 angekündigt. Es ist der Antrag, hinter den sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellen dürfte, der eine Impfpflicht ab 18 bereits befürwortet hat. Zu den Initiatoren zählt auch der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen. "Die Impfpflicht kann zur Befriedung der Gesellschaft beitragen, weil sie für Klarheit sorgt", sagte er der Bild am Sonntag. Dahmen plädiert für eine Impfpflicht ab 18 Jahren ohne Impfregister, "die ein verbindliches Beratungsgespräch bis hin zu Sanktionszahlungen mit einbezieht". Dies berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Denkbar sei entweder eine Dreifachimpfung als Grundschutz oder Nachimpfungen in gewissen Zeitabständen.
Das Konzept der Koalitionsabgeordneten ist nicht konkurrenzlos. Der FDP-Politiker Andrew Ullmann bereitet einen Antrag für eine Impfpflicht ab 50 vor. Eine weitere Gruppe rund um den Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat bereits einen gegen die Impfpflicht vorgelegt. Kubicki befürchtet Chaos bei der Umsetzung einer Impfpflicht, weil sich seiner Einschätzung nach viele Impfgegner trotz Bußgelds verweigern werden. "Ein Staat, der nicht umsetzen kann, was er anordnet, gibt sich der Lächerlichkeit preis. Und das wäre Wasser auf die Mühlen der Verschwörungstheoretiker und Corona-Leugner", sagte der FDP-Politiker laut Bild am Sonntag.
Abstimmung im März
Am Montag äußerten sich zudem die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Andrea Lindholz und Sepp Müller, zu den Plänen der Union. Sie forderten die Einführung eines Impfregisters und kritisierten, dass die Bundesregierung keinen eigenen Gesetzesvorschlag vorlege. Die Union selbst wolle allerdings weiterhin keine Haltung zur Frage der Impfpflicht einnehmen. Die Fraktion befinde sich noch in einer "Orientierungsphase", so Sepp Müller. Er schloss dabei nicht aus, dass seine Fraktion am Ende einen der Anträge unterstützen wird, die von Abgeordneten der Ampel-Fraktionen ausgearbeitet werden.
Die Entscheidung im Bundestag soll vor Ende März fallen. Danach muss das Impfpflichtgesetz noch in den Bundesrat, bevor es in Kraft tritt. Anschließend soll es eine Art Schonfrist geben, in der sich die Ungeimpften immunisieren lassen können, um Sanktionen zu entgehen. "Der Zeitraum von gut drei Monaten bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könnte da Orientierung bieten", sagt Wiese. Unter dem Strich würde das bedeuten: Stimmt der Bundestag im März zu, greift die Impfpflicht irgendwann zwischen Juni und August.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Vor der ersten Debatte im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47318 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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