Bundesjustizministerin äußert sich: Kein Verbot von DDR-Symbolen

23.07.2013

SED-Opfer wollen seit langem ein Verbot von Zeichen des Staates, der sie verfolgt oder ins Gefängnis gebracht hat. Auch ein CDU-Abgeordneter hatte sich dafür stark gemacht. Die Bundesjustizministerin will die Unrechtstaten des SED-Regimes nicht mit den Gräueltaten der NS-Zeit gleichsetzen. Ein Verbot lehnt sie ab.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ein Verbot von Symbolen der DDR und ihrer Organisationen abgelehnt. Ziel der Aufarbeitung könne es nicht sein, die Unrechtstaten des SED-Regimes mit denen des Nationalsozialismus gleichzusetzen, heißt es in einem Brief der Ministerin an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner.

Wegner hatte eine solche Regelung angeregt, nachdem in Berlin im Mai frühere Stasi-Offiziere in Uniform öffentlich aufmarschiert waren. Für Wegner hatte die Verhöhnung der SED-Opfer damit eine unerträgliche Dimension erreicht. Der Generalsekretär der Berliner CDU sagte der Nachrichtenagentur dpa, er wolle sich nach der Bundestagswahl für einen neuen Anlauf einsetzen.

Wegner: "Betroffene brauchen deutliches Signal"

"Es gibt keine gute und schlechte Diktatur", sagte Wegner. Ihm gehe es nicht um eine Gleichsetzung, die NS-Diktatur habe in weit größerem Ausmaß Opfer gefordert. Trotzdem werde ein deutliches Signal für Menschen gebraucht, die von Verfolgung und Repression in der DDR betroffen waren. In anderen früheren Ostblock-Staaten seien Zeichen der kommunistischen Herrschaft verboten. Er warf der Ministerin ein unsensibles Agieren vor.

Leutheusser-Schnarrenberger betonte in dem Schreiben, die Aufarbeitung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und noch lange nicht abgeschlossen. So schlimm die Auswirkungen für einzelne Opfer in der DDR auch waren - der Blick auf Einzelschicksale würde durch eine strafrechtliche Gleichbehandlung der DDR-Symbole mit denen des Nationalsozialismus nur unnötig verstellt. Bereits jetzt seien auch die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft vor Hetze und Beleidigung geschützt.

Eine kritische Zivilgesellschaft sollte einer Verharmlosung des DDR-Unrechts entgegentreten, so die Justizministerin in ihrem Brief. Auch Aufklärung und politische Bildung seien erfolgversprechend.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesjustizministerin äußert sich: Kein Verbot von DDR-Symbolen . In: Legal Tribune Online, 23.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9201/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen