Kritik an beschleunigten Asylverfahren: DAV: Zugang zum Recht fehlt

12.04.2016

Anlässlich einer Diskussionsveranstaltung kritisiert der DAV den unzureichenden Schutz von Asylbewerbern im beschleunigten Verfahren. Das Asylpaket berücksichtige eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht.

In einer Mitteilung vom Montag kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die beschleunigten Verfahren des Asylpakets II, dessen Regelungen im März in Kraft getreten sind. Dazu verweist der Verein auf die sogenannte Flughafenverfahren-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 1996 (Urt. v. 14.05.1996, Az. 2 BvR 1516/93).  Darin habe das Gericht den Zugang zu kostenloser, asylrechtskundiger Beratung für verfassungsnotwendig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, ihn zu ermöglichen. Im Asylpaket II sei eine kostenfreie Rechtsberatung jedoch nicht vorgesehen.

"Zeitdruck und eine große Anzahl von Fällen dürfen wir nicht als Vorwand für Maßstäbe und Arbeitsweisen nutzen, die eines Rechtsstaats nicht angemessen sind. Wir sollten unsere Grundrechte besonders in herausfordernden Zeiten hochhalten", sagte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg.

Die mit dem Asylpaket II verabschiedeten Gesetzesänderungen verschärfen das Asylverfahrensrecht für bestimmte Personengruppen. Zentral ist der neue § 30a Asylgesetz, der dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglicht, Asylverfahren beschleunigt durchzuführen. Drei Punkte im neuen Gesetz sind aus Sicht des DAV besonders problematisch: Die Residenzpflicht, die äußerst kurzen Verfahrensfristen und die Gesundheitsvermutung. Sie hätten das Potential, rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zu unterlaufen und das Asylgrundrecht auszuhöhlen, so Schellenberg.

ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kritik an beschleunigten Asylverfahren: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19040 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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