Dauerobservation von Ex-Sicherungsverwahrten: Hamburg beschließt Regelung im Polizeirecht

23.01.2014

Das Hamburger VG war nicht das erste, das der Polizei verbot, einen ehemaligen Sicherungsverwahrten dauerhaft zu überwachen. Die Hamburger Bürgerschaft ist aber nun die erste, die der Polizei die gesetzliche Ermächtigung dafür liefert, deren Fehlen die Gerichte zuvor beanstandet hatten.

Am Mittwoch beschloss die Hamburger Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP eine Ergänzung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, um der Polizei die Dauerobservation von ehemaligen Sicherungsverwahrten zu ermöglichen. Die Linken stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Nach § 12c soll eine Person nun polizeilich begleitet werden dürfen, wenn sie wegen einer vor dem 1. Februar 1998 begangenen, gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung gerichteten Straftat mehr als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung gewesen ist. Außerdem müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, "dass diese Person schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen wird und die Maßnahme zur Verhütung dieser Straftaten erforderlich ist". Die von der Polizei zu treffende Anordnung muss auf drei Monate befristet werden, kann aber nach Ablauf verlängert werden.

Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hatte - ebenso wie zuvor das VG Freiburg in einem ähnlichen Fall - die Überwachung für rechtswidrig erklärt, weil es keine passende Ermächtigungsgrundlage gebe.

Im Dezember 2012 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) darauf hingewiesen, dass eine solche polizeiliche Maßnahme nur auf ein spezielles Gesetz gestützt werden könne. Die polizeiliche Generalklausel könne wegen des schweren Grundrechtseingriffs nur übergangsweise herangezogen werden.

Hamburg kommt damit Plänen von Union und SPD auf Bundesebene zuvor, eine entsprechende Regel in Angriff zu nehmen. Dies hatten die Parteien im Koalitionsvertrag vereinbart.

dpa/cko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Dauerobservation von Ex-Sicherungsverwahrten: Hamburg beschließt Regelung im Polizeirecht . In: Legal Tribune Online, 23.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10749/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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