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Umstrittenes Lehrer-Meldeportal der AfD: Daten­schützer ver­bietet "Neu­trale Schule" in MV

13.09.2019

Lehrer unterrichtet Schulklasse

Robert Kneschke - stock.adobe.com

Der Landesdatenschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern hat das AfD-Meldeportal "Neutrale Schule" verboten. Die Verarbeitung von Daten, aus denen die politische Meinung hervorgeht, sei grundsätzlich untersagt. 

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Das umstrittene AfD-Meldeportal "Neutrale Schule" ist in Mecklenburg-Vorpommern verboten worden. Die dort veröffentlichten Textpassagen, in denen Schüler zur Meldung angeblicher Verstöße von Lehrern gegen das Neutralitätsgebot aufgefordert werden, müssen bis zum 20. September entfernt werden, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller am Freitag in Schwerin mitteilte. Er drohte mit der Verhängung eines Zwangsgeldes, sollte die Anweisung nicht befolgt werden.

Müller sagte: "Es darf nicht sein, dass Lehrer durch so ein Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert werden." Der AfD-Landesverband erhebe in seinem Portal nicht nur personenbezogene Daten von Schülern, die eine Meldung verfassen, sondern sammele gezielt auch die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer. Als spezielle Kategorie personenbezogener Daten stehe die politische Meinung unter besonderem rechtlichem Schutz.

In einer Stellungnahme stützt der AfD-Landesverband die Datenverarbeitung auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). "Hierbei wird verkannt", so Müller, "dass die Verarbeitung von Daten, aus denen die politische Meinung hervorgeht, nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt ist." Eine solche Verarbeitung sei nur ausnahmsweise, unter den Voraussetzungen von Art. 9 Abs. 2 DSGVO, erlaubt. Doch die seien nicht erfüllt. 

AfD will gegen Entscheidung vorgehen

Zwar hole der Landesverband der AfD die ausdrückliche Einwilligung der Verfasser einer Meldung in die "Nutzung ihrer Daten zu Zwecken der Arbeit der AfD Mecklenburg-Vorpommern" ein. Doch sei diese Einwilligungserklärung viel zu unbestimmt und daher unwirksam. Mit Blick auf die gemeldeten Lehrer scheide eine Verarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung von vornherein aus. "Dem AfD-Landesverband ist es nicht gelungen, die Rechtmäßigkeit der von ihm zu verantwortenden Datenverarbeitung nachzuweisen", sagt Müller. "Ein Verbot war daher angebracht."

Mit Blick auf die Rechte der Betroffenen wies Müller darauf hin, dass jeder von der AfD Auskunft darüber verlangen könne, ob ihn betreffende Daten verarbeitet wurden. "Ein formloses Schreiben genügt." Der AfD-Landesverband hatte das Meldeportal Anfang September gestartet, das es in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern gibt, darunter in Hamburg, Brandenburg und Berlin.

Der AfD-Landesvorsitzende Leif-Erik Holm sprach in einer Mitteilung von einer politischen Willkürentscheidung. Es werde versucht, einen Maulkorb zu erlassen, um mögliche Missstände an Schulen vertuschen zu können. Die politische Meinung der Lehrer interessiere die AfD nicht. Die AfD prüft nach Holms Worten auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus kündigte die AfD an, Widerspruch beim Verwaltungsgericht Schwerin einzulegen. Die Frist dafür beträgt vier Wochen.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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Umstrittenes Lehrer-Meldeportal der AfD: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37631 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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