Datenschutzbeauftragte übt Kritik: Gesetz zur Antiterrordatei mit Mängeln

24.07.2014

Andrea Voßhoff hat mit einem Schreiben an die Mitglieder des Innenausschusses des Bundestags auf verfassungsrechtliche Bedenken an der geplanten Änderung der Antiterrordatei hingewiesen. So werde etwa nicht hinreichend klar geregelt, wann Daten von Kontaktpersonen gespeichert werden dürfen. Das Kabinett hat den kritisierten Gesetzentwurf im April beschlossen, nachdem das BVerfG im vergangenen Jahr Nachbesserungen gefordert hatte.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) meldet sich in Sachen Antiterrordatei zu Wort. Die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geforderten Nachbesserungen würden durch den Gesetzentwurf des Innenministeriums nicht hinreichend erfüllt, moniert Voßhoff in einem Schreiben an die Mitglieder des Innenausschusses.

In dem Brief, welchen der Blog netzpolitik.org veröffentlicht hat, kritisiert Voßhoff, die Bundesregierung sorge nicht für eine wirksame Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Das aber hatte Karlsruhe in seinem Urteil gefordert. Außerdem grenze der Gesetzentwurf den Personenkreis, dessen Daten in der Datei gespeichert werden dürfen, nicht bestimmt, normenklar und verhältnismäßig ein. Dies sei aber ein zentrales Anliegen des BVerfG gewesen, so Voßhoff.

Ministerium wehrt sich gegen Kritik

Das BVerfG hatte im Frühjahr 2013 die damals schon umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt. Gleichzeitig hatten die Richter aber an einigen Stellen bis Ende 2014 Nachbesserungen gefordert. Die Richter mahnten damals unter anderem, die Sicherheitsbehörden dürften neben Terrorverdächtigen nicht unbegrenzt die Daten von Menschen speichern, die lediglich Kontakt zu Terrorverdächtigen haben oder den Terror befürworten.

Die Bundesregierung reagierte: Im April beschloss das Kabinett den von Voßhoff nun kritisierten Entwurf, im Juni gab es eine erste Lesung im Bundestag. Nach der Sommerpause ist in einem nächsten Schritt eine Anhörung im Innenausschuss vorgesehen. An dessen Mitglieder wendet sich nun die Datenschutzbeauftragte.

Das Innenressort wehrte sich gegen die Kritik. Das Ministerium sei nach wie vor von seinem Entwurf überzeugt, sagte ein Sprecher. Den Vorgaben des Verfassungsgerichts werde dadurch Genüge getan.

Mit Material von dpa

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Datenschutzbeauftragte übt Kritik: Gesetz zur Antiterrordatei mit Mängeln . In: Legal Tribune Online, 24.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12662/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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