Europäischer Datenschutz: EU-Parlamentarier drohen Google & Co. mit Marktsperre

21.06.2013

Nach den Enthüllungen der Prism-Affäre geraten Internetriesen wie Google und Facebook unter politischen Druck. Die größte Fraktion des Europaparlaments plant eine Gesetzesvorlage, die Internetdienstleistern den Zugang zum europäischen Markt sperren soll, wenn diese sich nicht an Datenschutzstandards der EU halten. Frankreich und Spanien drohen derweil mit Strafzahlungen.

Im Einsatz für mehr Datenschutz rasselt die Europäische Volkspartei (EVP), die größte Fraktion im Europaparlament, lautstark mit den Ketten. "Ob Google, Facebook oder russische Unternehmen: jede Firma, die in der EU Dienstleistungen im Web anbietet, muss künftig garantieren, dass sie beim Datenschutz die EU-Standards einhält", äußerte Manfred Weber (CSU), stellvertretender Fraktionschef der konservativen EVP, gegenüber Spiegel Online. "Wer sich nicht an die Spielregeln hält, darf hier nicht mehr operieren."

Die EVP plant nun, ihre Vorstellungen nach der Sommerpause in die Verhandlungen über die Datenschutzgrundverordnung einzubringen. Dazu zählt unter anderem die Forderung, dass Unternehmen künftig verpflichtet sein sollen, die europäischen Datenschutzbehörden über geheimdienstliche Anfragen zu informieren.

Frankreich und Spanien drohen mit Strafzahlungen

Ein strengeres Vorgehen bei datenschutzrechtlichen Verstöße fordern die Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten schon seit Längerem. Derweil pochen auch einzelne Länder auf den Datenschutz und fassen dabei insbesondere Google ins Visier. Wie Spiegel Online berichtet, hat die französische Datenschutzbehörde Cnil dem Unternehmen eine Frist von drei Monaten gesetzt, um Auskunft über Ziel und Dauer seiner Datenspeicherung zu geben, die sich von Youtube über Gmail bis zu Maps quer über sämtliche angebotenen Dienste erstreckt. Laut FAZ hat aus den gleichen Erwägungen heraus auch die spanische Datenschutzbehörde AEPD Bedenken angemeldet.

Die angedrohten Bußgelder halten sich jedoch in einem Rahmen, der für einen Konzern dieser Größe kaum ernsthaftes Abschreckungspotential bieten dürfte. Von 150.000 Euro ist in Frankreich die Rede, von 40.000 bis 300.000 Euro in Spanien. Deutlich einschneidendere Sanktionen könnte die europäische Datenschutzverordnung mit sich bringen, für die Strafzahlungen in Höhe von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens in der Diskussion sind.

cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Europäischer Datenschutz: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8990 (abgerufen am: 12.10.2024 )

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