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Automatische Gesichtserkennung: Hamburger Datenschützer stellt Verfahren gegen Facebook ein

07.02.2013

Der Datenschutzbeauftragte aus Hamburg hat eine im vergangenen Jahr gegen Facebook erlassene Anordnung aufgehoben, die sich gegen die Funktion der automatischen Gesichtserkennung gerichtet hatte. Das Verfahren sei eingestellt, da Facebook die Funktion mittlerweile deaktiviert habe. Dies teilte der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Donnerstag mit.

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Nach Aussage von Johannes Caspar, dem Hamburgische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, habe Facebook plausibel darlegen können, dass die automatische Gesichtserkennung mittlerweile europaweit abgeschaltet wurde. Auch die angekündigte Löschung der bisher erfassten biometrischen Daten sei von der Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde kontrolliert worden. Dazu habe das Unternehmen überprüfbare Auszüge aus dem benutzten Programmcode vorgelegt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse seien zudem vom irischen Datenschutzbeauftragten, der eigene Untersuchungen angestellt hat, bestätigt worden. Die im vergangenen Jahr gegen Facebook erlassene Anordnung sei deshalb aufgehoben.

Johannes Caspar zeigte sich erfreut über das Einlenken des sozialen Netzwerks: "Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt. Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird.  Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung."

Die jetzt aufgehobene Anordnung richtete sich gegen die Ausgestaltung der Gesichtserkennung bei Facebook. Diese Funktion analysierte die hochgeladenen Fotos der User und glich die biometrischen Daten der dargestellten Personen automatisch mit bereits eingestellten Aufnahmen ab. Den Nutzern sollte es so ermöglicht werden, ihre Bilder schneller mit den Profilen ihrer Freunde zu verbinden. Um Erlaubnis fragte Facebook die Nutzer allerdings nicht. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hielt diese Ausgestaltung für datenschutzrechtlich unzulässig. Bereits im September 2012 erklärte Facebook sich bereit, die Funktion europaweit zu deaktivieren.

asc/LTO-Redaktion

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Automatische Gesichtserkennung: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8119 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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