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Deutscher Anwaltstag in Leipzig: DAV fürchtet Aus­höh­lung der Beschul­dig­ten­rechte durch StPO-Reform

16.05.2019

Justitia

© Kaspars Grinvalds - stock.adobe.com

RVG, StPO und Legal Tech sind die Themen, die den DAV dieser Tage bewegen. Auf dem 70. Deutschen Anwaltstag in Leipzig forderte der DAV unter anderem zügige Reformen des RVG und mahnte zur Vorsicht bei der geplanten StPO-Reform.

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Eine Woche vor dem 70. Geburtstag des Grundgesetzes jährt sich auch der Deutsche Anwaltstag (DAT) zum 70. Mal. Vom 15. bis zum 17. Mai treffen sich Anwaltschaft, Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse, um sich beruflichen und rechtspolitischen Themen zu widmen. Vor allem der DAV machte bei der am Mittwoch begonnenen Tagung auf Reformbedürftigkeiten aufmerksam und mahnte zu einem verantwortungsvollen Umgang in Sachen Legal Tech.

So forderte der DAV zunächst, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zügig zu reformieren. Die letzte Reform des RVG im Jahr 2013 liege viel zu lange zurück und das Gesetz bedürfe einer dringenden Anpassung an die Tariflohnentwicklung, so der Vorschlag des DAV. Im Rahmen der Anpassung sei aber zu berücksichtigen, dass die Erhöhung der Vergütung nicht zu einer unangemessenen Belastung des Verbrauchers führen dürfe.

Der geplanten StPO-Reform, die derzeit im Bundestag diskutiert wird, steht der DAV aber teilweise skeptisch gegenüber und warnt vor einer Aushöhlung der Beschuldigtenrechte. Seiner Meinung nach bietet die StPO bereits jetzt genügend Möglichkeiten, um missbräuchliche Befangenheits- und Beweisanträge, die ein Verfahren unnötig in die Länge ziehen können, abzulehnen. Die geplante Erweiterung der Ablehnungsgründe solcher Anträge berge die Gefahr einer vorschnellen Ablehnung der Anträge.

Die Einführung einer audiovisuellen Dokumentation der Hauptverhandlung begrüßt der DAV dagegen – gerade auch aus prozessökonomischen Gründen. Das Ergebnis wären nicht nur weniger Fehler und eine bessere Beweisbarkeit von Rechtsfehlern, sondern gerade auch die Vermeidung überlanger Prozesse bei Richterwechseln oder der Beweisbarkeit von Zeugenaussagen.

Der Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen sieht der DAV grundsätzlich als Bereicherung für Anwalt wie Mandant. Voraussetzung sei aber ein verantwortungsvoller Umgang mit der neuen Technik. Insbesondere müsse es auch im Rahmen der digitalen Rechtsberatung den Rechtsanwälten vorbehalten sein, entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Denn das Verbot nichtanwaltlicher Rechtsberatung diene schließlich dem Verbraucherschutz. Warum von diesem Grundsatz eine Ausnahme für Legal-Tech-Angebote gemacht werden sollte, leuchtet dem DAV nicht ein.

tik/LTO-Rerdaktion

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Deutscher Anwaltstag in Leipzig: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35423 (abgerufen am: 08.11.2025 )

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