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Maas beim Anwaltstag 2016: "Das Straf­recht darf immer nur das letzte Mittel sein"

von Pia Lorenz

02.06.2016

Heiko Maas

CLEMENS BILAN / AFP

Zu viel Angst und Kulturpessimismus bestimmten die Gemütsverfassung in Deutschland und Europa, sagte Heiko Maas bei der Eröffnung des DAT 2016. Er warnte davor, mit dem Strafrecht nach der einfachsten Lösung zu suchen.

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Angst war das Thema, welches den Bundesjustizminister (SPD) bei der Eröffnugnsrede zum Deutschen Anwaltstag (DAT) 2016 beschäftigt. Die Angst, die weite Teile der Gesellschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa umtreibe. Ob die Angst vor der Globalisierung, dem internationalen Terrorismus oder schlicht dem Unbekannten: "In Zeiten der Angst steht die Freiheit nicht hoch im Kurs", sagte Heiko Maas unter dem  lauten Beifall der Anwälte in Berlin.

Er bezog sich auf das Motto der diesjährigen Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), der unter der Frage "Soll das Strafrecht alles richten?" nach eigenen Angaben eine Rekord-Teilnehmerzahl mobilisieren konnte. Maas, der selbst als eher wenig zurückhaltend bei der Schaffung  neuer Strafrechtsvorschriften gilt, verteidigte sich nur halb humorig gegen den bekannten Vorwurf: "Wenn Sie wüssten, was aus der Politik und dem Umfeld noch alles an mich herangetragen wird, dann wüssten Sie, was ich meine."

Der 49-Jährige verteidigte seine bisherigen Reformvorhaben in Sachen Doping-Strafrecht und Korruption im Gesundheitswesen als notwendig und wehrte sich auch gegen den Vorwurf der Überregulierung, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht: "Wenn nur noch ungehemmtes Gewinnstreben die Wirtschaft beherrscht, und die einzigen Normen, die respektiert werden, die Strafgesetze sind - und manchmal nicht mal die -, so braucht sich niemand zu wundern, dass das Wirtschaftsstrafrecht wächst".

Das Strafrecht nicht als Universalantwort verwenden

Aber es dürfe, wie bei der Schaffung und der Fortentwicklung des heute geltenden deutschen Kriminalsystems, immer nur das letzte und niemals das erste Mittel sein. Für immer mehr Menschen werde der Ruf nach dem Strafrecht jedoch zur universellen Antwort: "Die Kriminalpolitik ist der Gemütsmesser für die Gemütsverfassung der Nation."

Der immer wieder mit öffentlicher Kritik an den Rechtspopulisten auftretende Justizminister wies auch in diesem Kontext nicht nur auf die zunehmend totalitären Staatssysteme in Polen, Ungarn und der Türkei hin, sondern auch auf die Alternative für Deutschland. "Wenn zum Beispiel im Programm der AfD ein 'sicherheitspolitischer Befreiungsschlag' gefordert wird, zeigt das vor allem die Sehnsucht nach einfachen Lösungen, dem starkem Mann". Gegen diese einfachen Lösungen würden rechtsstaatliche Sicherungen nur noch als Fesseln verkauft, von denen sich der Staat befreien sollte. Laut Maas braucht es demgegenber überzeugende Argumente und Rationalität.

"Ich fürchte, wir leben in Zeiten, in denen es um mehr geht, als nur darum, ob falsch etikettiertes Rindfleisch als Straftat oder bloß als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll", sagte Maas mit Blick auf eine anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Wer über die  steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen klage, der müsse auch über die unzureichende Aufklärungsquote und über das Wohlstandsgefälle in Europa sprechen. Um Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen, bringe es nichts, pädophile Männer als Monster einzustufen. Wenn Pädophilie als Krankheit klassifiziert werde, so müssten auch entsprechende Gesundheitsprogramme finanziert werden. Und der Angst vor islamistischer Gewalt sei nicht mit der Ausgrenzung einer ganzen Religionsgemeinschaft zu begegnen, sondern mit der Stärkung eines modernen Islam. Zum Abschluss zitierte der Bundesjustizminister Albert Camus: "Eine Strafe, die züchtigt, ohne zu verhüten, heißt Rache." Es war sicherlich nicht die Position, die man bislang mit ihm am ehesten assoziierte. Die Anwälte in Berlin aber hat Heiko Maas offenbar überzeugt. 

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Pia Lorenz, Maas beim Anwaltstag 2016: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19528 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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