In einer Pressemitteilung stellt das Justizministerium seine Version der Abläufe dar, die zum Vertrauensentzug gegenüber Harald Range geführt haben. Dessen Vorgehen sei nicht nachvollziehbar und vermittele einen falschen Eindruck.
Gemäß der Erklärung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchern (BMJV) sollen Justizminister Heiko Maas und Noch-Generalbundesanwalt Harald Range am vergangenen Freitag gemeinsam verabredet haben, dass das von letzterem in Auftrag gegebene externe Gutachten zu der Frage, ob es sich bei den von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse handelt, gestoppt werden solle. An seine Stelle im Ermittlungsverfahren habe laut der Vereinbarung jenes treten sollen, das Heiko Maas selbst nach dem Öffentlichwerden der Netzpolitik-Ermittlungen in Auftrag gegeben habe. Dies entspreche auch, darauf weist das BMJV ausdrücklich hin, der am Samstag veröffentlichten Pressemitteilung des Generalbundesanwalts, in welcher es hieß: "Der weitere Gang des Verfahrens wird der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am vergangenen Freitag angekündigten Einschätzung zu den offenen Rechtsfragen vorbehalten bleiben."
Am Montag habe Range sodann den Justizminister angerufen und diesem mitgeteilt, dass nach vorläufiger Einschätzung des von ihm beauftragten Gutachters Staatsgeheimnisse durch netzpolitik.org veröffentlicht worden seien. Offenbar, so das Justizministerium, sei der Gutachterauftrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgezogen gewesen. Man habe Range sodann an die Absprache von Freitag erinnert und er habe zugesagt, dieser Folge zu leisten. Die Äußerung von Range seien demnach "nicht nachvollziehbar" und vermittle der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck, so das BMJV.
Range hatte am Dienstagmorgen erklärt, dass er das vorläufige Ergebnis des Gutachters am Montag dem Justizministerium mitgeteilt und daraufhin die Weisung erhalten habe, das Gutachten zu stoppen und den Auftrag zu beenden. Eine vorherige Absprache von Freitag hatte er nicht erwähnt. Stattdessen hatte er die Weisung des Ministers als "unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" kritisiert. Heiko Maas entzog ihm daraufhin in einer Pressekonferenz am frühen Dienstagabend offiziell das Vertrauen.
cvl/LTO-Redaktion
BMJV begründet Vertrauensentzug: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16498 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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