Die frühere Terroristin Daniela Klette sitzt im Frauengefängnis in Vechta. Ehemalige RAF-Mitglieder wollten sie dort besuchen – doch der BGH hat das nun verboten. Zu groß sei die Gefahr von Fluchtabsprachen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter anderem zwei ehemaligen Mitgliedern der linksextremistischen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) verboten, die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette im Gefängnis zu besuchen. Eine Ermittlungsrichterin habe Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo sowie einer Bremer Aktivistin, die bisher eine Dauerbesuchserlaubnis hatte, Haftbesuche untersagt, berichteten zuerst NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung.
Begründet wurden die Beschlüsse, die LTO vorliegen, damit, dass Klette versuchen könnte, die Besuche zu nutzen, um eine Flucht zu planen oder über die Besucher Kontakt mit ihren noch auf der Flucht befindlichen mutmaßlichen Komplizen aufzunehmen. Dass Klette solche Gelegenheiten auch durchaus nutzen würde, habe sich gezeigt, als sie ihren vermeintlichen Komplizen Burkhard Garweg noch nach ihrer Festnahme vor dem Ermittlern warnte, um ihm ein Untertauchen zu ermöglichen.
Außerdem stützen sich die Beschlüsse auf Überwachungsmaßnahmen des Bundeskriminalamts bei bisherigen Haftbesuchen. Dabei sei unter anderem eine Geburtstagsfeier von Ex-RAF-Mitglied Günter Sonnenberg zur Sprache gekommen, bei der ehemalige RAF-Gefangene anwesend gewesen seien. Klette habe den Gästen ausdrücklich Grüße ausrichten lassen. Obwohl die RAF heute nicht mehr existiere, ließe sich darauf ein fortbestehender Kontakt der ehemaligen Mitglieder ableiten.
Insofern liege es nicht fern, dass sich Klette ihren ehemaligen RAF-Kollegen bediene, um Vorkehrungen für eine Flucht oder Verdunkelung zu treffen. Klettes Anwalt, Lukas Theune, bestätigte gegenüber LTO die Angaben. Ein Sprecher des Generalbundesanwalts kommentierte die Berichte gegenüber der dpa nicht.
Anwalt: "Isolation in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße"
Theune hält es für "eine wirklich unsinnige Behauptung", dass Dellwo, Sonnenberg oder die Aktivistin versuchen könnten, "bei einem durch mehrere Polizeibeamte überwachten Besuch in der JVA mit meiner Mandantin Fluchtpläne zu besprechen". Er kritisierte scharf: "Die Bundesanwaltschaft wünscht sich scheinbar die siebziger Jahre zurück." Seiner Mandantin werde damit jede Möglichkeit eines Austauschs genommen. "Damit wird ihre Isolation immer weiter verfestigt in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße."
Das ehemalige RAF-Mitglied Dellwo trat der Vermutung, es könne zu Fluchtplänen während der Besuche kommen, entgegen. Weil die RAF heute "historisch" und "beendet" sei, bestehe anders als früher gar kein Sinn mehr in einer etwaigen Befreiung von Klette, wird er in den Berichten zitiert.
Klette war für Jahrzehnte untergetaucht und im Februar in Berlin festgenommen worden. Sie gehörte der sog. dritten Generation der RAF an, die bis Anfang der 1990er Jahre zahlreiche Anschläge verübte und Menschen tötete. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, mit denen Klette von 1999 bis 2016 Supermärkte und Geldtransporter in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben soll, wird weiter gefahndet. Die 65-Jährige sitzt im Frauengefängnis in Vechta in Untersuchungshaft.
Wie die BILD kürzlich berichtete, steht das Landgericht Verden für eine mögliche Hauptverhandlung gegen Klette vor logistischen Herausforderungen und erwägt deshalb den Umzug in eine temporären Leichtbauhalle. Für den Prozess wird ein Grundstücksbedarf von etwa 5.000 Quadratmetern veranschlagt, heißt es in dem Bericht. Auch müssen aufgrund des Prozessgegenstandes erhöhte Sicherheitsauflagen erfüllt werden können. Mit einem Prozessbeginn wird frühestens Anfang 2025 gerechnet.
mit Materialien der dpa
Kein Besuch für Daniela Klette in Vechta: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55595 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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