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Dänisches Berufungsgericht hat entschieden: Chris­tina Block darf Kinder weiter nicht sehen

03.11.2025

Das Bild zeigt eine nachdenkliche Frau, die die Auswirkungen des Urteils des dänischen Berufungsgerichts reflektiert.

Christina Block kämpft an verschiedenen juristischen Fronten. In Dänemark geht es um das Sorgerecht für zwei ihrer Kinder Foto: picture alliance/dpa/dpa-POOL | Marcus Brandt.

In Hamburg geht es seit Monaten vor Gericht um die Entführung der Kinder, in Dänemark dagegen um das Sorgerecht. Dort erlitt Christina Block nun eine weitere Niederlage. 

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Der Hamburger Unternehmerin Christina Block wird von der dänischen Justiz weiterhin der Kontakt zu ihren beiden minderjährigen Kindern untersagt. Ein Berufungsgericht in Viborg bestätigte nach Angaben der beiden Konfliktparteien das Urteil einer Vorinstanz in Sønderborg, demzufolge Blocks Ex-Mann Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht für die beiden bei ihm lebenden Minderjährigen zusteht und Block keinen Umgang oder andere Formen des Kontakts mit ihnen haben darf. Dänische Gerichte äußern sich in der Regel nicht öffentlich zu Sorgerechtsfällen wie diesem. Das Gericht in Viborg äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht dazu.

Christina Block zeigte sich erschüttert von dem Urteil. “Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt – in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen”, erklärte die 52-Jährige in einer Stellungnahme, die der dpa vorliegt.

Seit mehr als vier Jahren habe sie keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern – dabei zählte sie neben den beiden Minderjährigen auch eine volljährige Tochter dazu. Es sei eine "unerträgliche Situation", so Block.

Alleiniges Sorgerecht beim Vater

Das Familiengericht in Sønderborg hatte Hensel vor einem halben Jahr das alleinige elterliche Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die damals 14, inzwischen 15 Jahre alte Tochter zugesprochen. Das Gericht entzog der Mutter damals auch das Umgangsrecht.

Block hatte gehofft, dass das Berufungsgericht vor der Entscheidung ein familienpsychologisches Gutachten verfügt. “Ein solches Gutachten hätte die Situation, in der meine Kinder beim Vater leben, endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können.”

Hensel betonte dagegen auf dpa-Nachfrage, dass bereits die Vorinstanz entschieden habe, dass keine Entfremdung stattgefunden habe und die Kinder aus eigenen Stücken bei ihm leben wollten. Dies sei dem Verhalten von Block geschuldet, sagte er.

Block will juristisch gegen Entscheidung vorgehen

Block kündigte an, nicht aufgeben und in Dänemark in die nächste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. “Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander”, erklärte sie.

Potenziell gibt es noch eine höhere Instanz in Dänemark, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Dies lässt jedoch in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu.

Derweil muss sich Block vor dem Landgericht Hamburg weiter wegen der Entführungsvorwürfe verantworten. Der nächste Verhandlungstermin ist für den kommenden Donnerstag angesetzt. LTO wird wie immer vor Ort über die Verhandlung berichten.

dpa/LTO-Redaktion 

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Dänisches Berufungsgericht hat entschieden: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58524 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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