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Wegen Trennung asylsuchender Paare: Haft für Ex-Aus­län­der­mi­nis­terin Däne­marks

13.12.2021

Christiansborg in Kopenhagen, Sitz des dänischen Parlaments und der dänischen Regierung

(c) Kavalenkava/stock.adobe.com

Weil das Ausländer- und Integrationsministerium während ihrer Amtszeit eine Mitteilung erließ, nach der alle minderjährigen asylsuchenden Paare ausnahmslos zu trennen waren, wurde die ehemalige Ministerin Inger Støjberg verurteilt.

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Dänemarks frühere Ausländerministerin Inger Støjberg ist wegen Amtsvergehens zu einer Haftstrafe von 60 Tagen verurteilt worden. Eine klare Mehrheit eines extra für diesen Prozess eingesetzten sogenannten Reichsgerichts sprach die Ex-Ministerin schuldig, im Fall der Trennung eines asylsuchenden Paares aus Syrien vorsätzlich gehandelt zu haben. Berufung kann nicht eingelegt werden.

Støjberg war unter dem damaligen Regierungschef Lars Løkke Rasmussen von 2015 bis 2019 Ausländer- und Integrationsministerin. Der Konservativen wird vorgeworfen, in dieser Zeit widerrechtlich angeordnet zu haben, ein asylsuchendes Paar aus Syrien voneinander zu trennen, weil die Frau minderjährig war. Ihr Ministerium hatte im Februar 2016 in einer Mitteilung erklärt, dass alle Asylpaare ausnahmslos getrennt untergebracht würden, wenn einer der Partner minderjährig sei. Dabei handelte es sich laut Gericht um eine rechtswidrige Anweisung. 23 Paare waren davon betroffen. 

"Ich bin sehr, sehr überrascht, das muss ich sagen", sagte Støjberg nach der Urteilsverkündung. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch. 

Muss die Ex-Ministerin nun ins Gefängnis? In Dänemark gibt es bei Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten die Möglichkeit, sie in bestimmten Fällen per elektronischer Fußfessel abzubüßen. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein - vor allen muss die Unterkunft für eine Überwachung geeignet sein. Wünscht eine verurteilte Person dies, muss sie das bei der zuständigen Behörde Kriminalforsorgen beantragen. Ob das für Støjberg in Frage kommt, ist noch ungewiss. Einer ihrer Verteidiger, René Offersen, wies eine Frage dazu nach der Urteilsverkündung zurück. Möglicherweise werde man dazu am Dienstag etwas sagen.

Eine Mehrheit im dänischen Parlament hatte Anfang Februar dafür gestimmt, Støjberg wegen Amtsvergehens vor das Sondergericht zu stellen. Ein Verfahren vor solch einem Gericht ist in Dänemark sehr selten: Es handelte sich erst um das sechste in der dänischen Geschichte und das zweite der vergangenen 100 Jahre. Die Instanz befasst sich mit Vorwürfen gegen Minister wegen unerlaubter Amtsausübung.

ast/dpa/LTO-Redaktion

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Wegen Trennung asylsuchender Paare: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46919 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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