Banken spielen eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften. Drei ehemalige Manager der Maple Bank müssen wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis, ein weiterer kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Im Cum-Ex-Steuerskandal hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Montag Haftstrafen gegen drei frühere Manager der Maple Bank verhängt. Der ehemalige Deutschland-Chef wurde wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten und zu einer Geldbuße von 96.000 Euro verurteilt. Damit muss erstmals ein früherer Bankchef in Deutschland wegen Cum-Ex-Geschäften ins Gefängnis. Zudem werden 2,9 Millionen Euro Taterträge aus seinem Vermögen eingezogen.
Ein zweiter Mann erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten und muss 60.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Ein dritter Ex-Banker wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die beiden müssen zudem Erträge aus den Taten zurückzahlen, der eine eine Million Euro, der andere 805.000 Euro.
Milder kam ein vierter früherer Banker davon. Hier lautet das Urteil zwei Jahre auf Bewährung. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und bei der Aufarbeitung des Falls geholfen, über den eineinhalb Jahr verhandelt wurde. Bei ihm werden aber 5,7 Millionen Euro an Taterträgen eingezogen.
Richter sieht "erhebliche kriminelle Energie"
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte den Männern vorgeworfen, ab 2006 "gemeinschaftlich Handelsstrukturen aufgebaut" zu haben, die Cum-Ex-Geschäfte ermöglichten. Der Steuerschaden wegen der Aktiendeals der Maple Bank wurde auf gut 388 Millionen Euro beziffert - eine beispiellose Höhe im Cum-Ex-Komplex, betonte Richter Werner Gröschel und sprach von "erheblicher krimineller Energie". Die Maple Bank mit kanadischen Wurzeln war im Jahr 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen worden, weil dem Geldhaus wegen einer Rückstellung zu Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.
Mit dem Urteil gegen die Ex-Maple-Banker ist die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren gegen einen weiteren Banker sowie zwei frühere Steueranwälte der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer war abgetrennt worden. Die Männer sollen den Aufbau der Cum-Ex-Handelsstrukturen mit Gutachten unterstützt haben, so der Vorwurf. Gegen sie steht ein neuer Prozess bevor.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Weiteres Urteil im Cum-Ex-Komplex: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50096 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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