Verjährung: Scholz for­dert mehr Zeit für Ermitt­lungen wegen "Cum-Ex"

09.06.2020

In den Ermittlungen im Steuerskandal "Cum-Ex" will Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Strafverfolgern mehr Zeit geben. Dazu sollen die Verjährungsfristen bei besonders schwerer Steuerhinterziehung angehoben werden.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Staatsanwälten mehr Zeit für Ermittlungen im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal zu Lasten der Staatskasse verschaffen. Er wolle sicherstellen, dass "die strafrechtliche Verfolgungsverjährung für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung deutlich verlängert wird", sagte Scholz dem Handelsblatt. Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung beträgt die Verfolgungsverjährung bislang 20 Jahre. Scholz will sie auf 25 Jahre ausdehnen. 

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

"Mehr als 100 Banken auf vier Kontinenten sind von den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden betroffen sowie letztlich wohl circa 1000 Verantwortliche", heißt es laut Handelsblatt in dem Gesetzentwurf des Finanzministers. Allein in Nordrhein-Westfalen, wo die allermeisten Cum-Ex-Ermittlungen laufen, gibt es nach Angaben von Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) 68 Ermittlungsverfahren mit rund 880 Beschuldigten. 

Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess hatte das Landgericht Bonn im März zwei britische Aktienhändler, die als Kronzeugen umfassend zur Aufklärung beigetragen hatten, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Privatbank M.M. Warburg war als sogenannte Einziehungsbeteiligte zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden. Dagegen hat sie Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Mittlerweile gibt es am Landgericht Bonn ein weiteres Verfahren im Cum-Ex-Komplex, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag bestätigte. Einzelheiten nannte er nicht.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verjährung: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41856 (abgerufen am: 09.11.2024 )

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