CSU will "Verantwortungsverfahren" für kriminelle Kinder: Absen­kung des Straf­mün­dig­keitsal­ters durch die Hin­tertür?

von Hasso Suliak

05.01.2026

Wie umgehen mit Kindern, die Straftaten begehen? Die CSU schlägt jetzt ein neuartiges gerichtliches Verfahren für strafunmündige Kinder unter 14 vor. Auch Zwölfjährigen droht dann das Gefängnis. Experten sehen den Vorschlag kritisch.

Eine Zwölf- und eine Dreizehnjährige erstechen im März 2023 in Rheinland-Pfalz auf brutale Weise ihre Mitschülerin. Ein dreizehnjähriger Junge stößt Anfang dieses Jahres in Stuttgart ein anderes Kind gegen eine einfahrende Straßenbahn. Ende 2025 überfallen zwei Dreizehnjährige in Dortmund einen Kiosk und hacken dem Betreiber mit einer Machete einen Daumen ab. Derartige Fälle, in denen Kinder schwere Straftaten begehen, entfachen regelmäßig eine Diskussion, ob in Deutschland das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt werden muss.

Nach geltender Rechtslage müssen sich Minderjährige strafrechtlich erst ab 14 Jahren verantworten. Das sieht § 19 Strafgesetzbuch (StGB) vor, der das Mindestalter für die Strafmündigkeit zum Tatzeitpunkt festlegt. Danach ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Diese Altersgrenze gilt seit 1923. Nach § 3 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ist ein Jugendlicher strafrechtlich verantwortlich, "wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln". Angenommen wird, dass diese Einsichtsfähigkeit bei Kindern unter 14 Jahren eben gerade nicht vorhanden ist und sie nicht ausreichend begreifen, welche Folgen ihre Taten haben können.

Folgenlos bleiben Taten von Kindern dennoch nicht: Eingeschaltet wird in der Regel das Jugendamt, das Maßnahmen zum Ziel der Prävention verhängen kann, zum Beispiel Kurse oder andere erzieherische Maßnahmen. In extremen Fällen können Familiengerichte den Eltern auch das Sorgerecht entziehen.

Vor allem Politiker aus dem konservativen bzw. rechten Spektrum reicht dies jedoch nicht. Seit Jahren stellen sie nach entsprechenden Vorfällen die Forderung, das Strafmündigkeitsalter zu senken. Verwiesen wird dabei auch auf strengere Regeln, die in anderen Staaten gelten. So liegt die Grenze beispielsweise in der Schweiz, England und den USA (Bundesebene) bei zehn Jahren, in vielen Bundesstaaten der USA bei sechs oder sieben Jahren. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat 2007 empfohlen, die Grenze jedenfalls nicht unter 12 Jahren festzulegen.  

CSU: Tatgeschehen vor Gericht aufarbeiten

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag macht nun auf ihrer Klausurtagung in Seeon vom 6. bis 8. Januar einen Vorschlag, der in die Debatte um das Thema Strafmündigkeit neuen Schwung bringen könnte. Auch weil er differenzierter daherkommt, als nur pauschal auf eine Herabsetzung des Alters zu setzen. Gefordert wird ein gerichtliches "Verantwortungsverfahren" für strafunmündige Kinder. In diesen sollen Staatsanwaltschaft und Jugendgericht bei Anwesenheit der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten das Tatgeschehen aufzuarbeiten. Das Gericht soll dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.

Im Beschlussentwurf für Seeon heißt es laut dpa: "Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend." Auch würden immer mehr strafunmündige Minderjährige als Drogendealer eingesetzt. "Darum wollen wir das gerichtliche Verantwortungsverfahren für kriminelle strafunmündige Kinder einführen." Das Jugendstrafrecht könne dann schon auf Kinder ab 12 Jahren angewendet werden, nicht erst wie jetzt ab auf solche ab 14 Jahren.

"Bereicherung der Debatte um weitere Reformperspektive" 

Von LTO befragte Kriminologen bewerten den CSU-Vorstoß unterschiedlich:  

Begrüßt wird er etwa vom Göttinger Kriminologen Prof. Dr. Alexander Baur, "weil er die Debatte um eine weitere Reformperspektive bereichert und nicht nur auf eine Absenkung der Strafmündigkeit fokussiert, sondern die Idee eines gestuften Reaktions- und Bewältigungssystems ins Spiel bringt". Ein hybrides Verantwortungsverfahren, das wohl – je nach Verfahrensausgestaltung – dogmatisch irgendwo zwischen Straf- und Familienrecht anzusiedeln wäre, eröffne jedenfalls bessere Perspektiven als die einfache Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze, so Baur.

"Man könnte auf diese Art möglicherweise die Verbindlichkeit und die schützenden Formen des Strafprozessrechts mit der präventiven Ausrichtung familienrechtlicher Maßnahmen sinnvoll verbinden. Aus gesellschaftlicher Sicht und auch aus Opferperspektive könnte mit einem Verantwortungsverfahren vielleicht auch einem Bedürfnis nach Aufklärung und einem 'geordneten Verstehen' gerade bei schweren Straftaten begegnet werden", meint der Hochschullehrer. 

"Bürokratiemonster, das Strafprozess unnötig in die Länge zieht" 

Ablehnend reagiert unterdessen Strafrechtlerin Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub von der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg auf den CSU-Vorschlag. Die Lösung für solche Fälle liege nicht im Strafrecht, sondern primär bei den Familiengerichten und Jugendämtern. "An der Strafmündigkeitsgrenze sollte man nur rütteln, wenn belegt wäre, dass junge Menschen heute tatsächlich früher die Reife besitzen, das Unrecht ihrer Taten einzusehen. Entwicklungspsychologisch lässt sich eine solche frühere Verantwortlichkeit jedoch nicht begründen." Ein zusätzliches Verantwortungsverfahren, so befürchtet Kett-Straub, verkomme nur zu einem weiteren Bürokratiemonster, das einen Strafprozess unnötig in die Länge ziehe und am Ende nur die bereits bestehende Strafunmündigkeit feststellen werde. 

Auch die Berliner Strafrechtlerin Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn hält die CSU-Initiative für überflüssig: "Es gibt bereits Restorative Justice-Praktiken, die von den für Kinder zuständigen Jugendämtern angewendet werden können, die sehr effektiv sind und auch einen echten Mehrwert für die Geschädigten haben." Dazu müssten aber die (von den Kommunen finanzierten) Jugendämter flächendeckend in die Lage versetzt werden, solche Maßnahmen anzubieten, so Drenkhahn. 

Bundesjustizministerin gegen Herabsetzung der Strafmündigkeit 

Ob die Politik die Initiative aus Bayern aufgreifen wird, ist offen. Schwarz-Rot haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zu der Frage des Strafmündigkeitsalters nicht festgelegt. Verständigt hat man sich im Jugendstrafrecht lediglich auf eine wissenschaftliche Untersuchung "zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt", die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfasse. Begonnen hat diese aber noch nicht. Nach Angaben eines Sprechers des Bundesjustizministeriums auf Nachfrage von LTO befinden sich "die genaue Ausgestaltung des Forschungsvorhabens und der Zeitplan zur Durchführung der Studie" noch am Anfang der regierungsinternen Abstimmung.

Allerdings hat sich Justizministerin Stefane Hubig (SPD) bereits unabhängig von den Ergebnissen der Studie klar gegen eine pauschale Absenkung ausgesprochen – auch wenn die gestiegene Zahl von Kindern und Jugendlichen unter den Tatverdächtigen "natürlich besorgniserregend" sei: "Wir haben aber andere, angemessenere Möglichkeiten, mit rechtswidrigem Verhalten von Kindern unter 14 Jahren umzugehen, etwa im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Das reicht von Hilfen zur Erziehung bis hin zu einer Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung. Man kann doch aber Zwölfjährige nicht in ein Gefängnis stecken und sich davon eine positive Entwicklung erhoffen“, so Hubig gegenüber dpa.

In diese Richtung argumentieren auch Grüne und Linke. Der rechtspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Luke Hoß, sagte zu LTO, dass die Bestrafung von Kindern unter 14 Jahren keine einzige Straftat verhindere. Stattdessen sollte die Kinder- und Jugendhilfe gestärkt werden. "Schon jetzt können Jugendämter und Familiengerichte auf die Taten Strafunmündiger reagieren – dabei steht im Mittelpunkt, wie den Kindern ein straffreies Leben ermöglicht werden kann. Deshalb braucht es auch kein 'Verantwortungsverfahren'", so der Abgeordnete. 

Ähnlich reagierte auch die Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Lena Gumnior, auf den bayerischen Vorschlag: "Die Forderung der CSU nach einem sogenannten 'Verantwortungsverfahren' ist nichts anderes als die Absenkung der Strafmündigkeit durch die Hintertür." Wer die eingangs genannten Extremfälle tatsächlich verhindern wolle, müsse mehr in Kinder- und Jugendhilfe investieren und die Sozialarbeit stärken. Deutschland, so die Abgeordnete, solle sich ein Beispiel an Norwegen nehmen, wo die Strafmündigkeit erst ab 15 Jahren beginne und es vergleichsweise wenig Jugendkriminalität gebe. "Norwegen setzt auf therapeutische Betreuung und soziale Integration statt auf Haft. Denn Hinsehen und Helfen kann Menschen und Strukturen verändern, Überwachen und Strafen zementiert den Status Quo." 

PKS: 2024 weniger straftatverdächtige Kinder 

Im Jahr 2024 wurden der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge in Deutschland rund 102.000 Kinder bis einschließlich 13 Jahren von der Polizei als Tatverdächtige ermittelt. Damit ist die Zahl der straftatverdächtigen Kinder im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Ein großer Teil der Kinderdelinquenz besteht aus geringfügigen, sogenannten Bagatelldelikten, wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung. Aber auch sogenannte Rohheitsdelikte, unter anderem einfache sowie gefährliche und schwere Körperverletzungsdelikte, sind häufig der Anlass eines Tatverdachts bei Kindern. Tötungsdelikte unter Kindern sind dagegen nur seltene Einzelfälle.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) kommt in einer Analyse vom Mai 2025 ("Factsheet") zum Ergebnis, dass Straftaten von Kindern überwiegend episodenhaft vorkommen, spontan bzw. situativ geschehen und nicht geplant sind. Auch die Rückfallwahrscheinlichkeit bzw. Wiederholungsgefahr sei gering. In der Regel höre das delinquente Verhalten junger Menschen von selbst wieder auf, auch (oder gerade) ohne dass (formell) interveniert oder sanktioniert werde.

Und auch zu einer weiteren Erkenntnis kommen die Wissenschaftler des Instituts: Durch das Strafrecht oder Strafdrohungen würden sich Kinder von ihren Taten nicht abhalten lassen. Eine abschreckende Wirkung sei jedenfalls nicht zu erwarten.

Zitiervorschlag

CSU will "Verantwortungsverfahren" für kriminelle Kinder: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58983 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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