Die baden-württembergische Landesregierung schlug es bereits vor einigen Monaten vor, nun schließt sich auch der CSU-Landesgruppenchef an: Sexualstraftaten gegen Minderjährige sollen nicht mehr aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Die CSU will erreichen, dass wegen Kindesmissbrauchs verurteilte Straftäter ihr ganzes Leben lang keinen beruflichen oder ehrenamtlichen Umgang mehr mit Kindern haben dürfen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass ein solches Urteil "dauerhaft, lebenslang in das erweiterte Führungszeugnis eingetragen wird. Und nicht nur begrenzt auf zehn Jahre", sagte der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Wer sich an den Schwächsten unserer Gesellschaft vergeht, der darf auch nie wieder beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern haben." Einen solchen Vorschlag machte bereits Anfang des Jahres die Landesregierung in Baden-Württemberg.
"Es ist gut, dass die Justizministerin ihren Widerstand aufgegeben hat, das Strafmaß bei Kindesmissbrauch deutlich zu verschärfen", führte Dobrindt mit Blick auf Christine Lambrecht (SPD) aus. Es sei auch "richtig, dass wir endlich zu einer Einstufung als Verbrechen kommen und nicht mehr als Vergehen". Die CSU wolle aber über diese Vorschläge von Bundesjustizministerin Lambrecht hinausgehen. "Wir sehen noch Nachbesserungsbedarf zum Beispiel bei der Frage, wie lange ist dann ein Verurteilter wegen Kindesmissbrauchs auch im Führungszeugnis zu identifizieren", sagte der CSU-Politiker.
Dobrindt drückte bei der Umsetzung der neuen Regeln aufs Tempo. "Der Gesetzentwurf zum stärkeren Kinderschutz und zur Verschärfung des Strafmaßes gegen Kindesmissbrauch muss in diesem Jahr noch im Gesetzblatt wirksam werden", verlangte er. Lambrecht will sexuellen Missbrauch bei Kindern grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegen und damit auch grundsätzlich zum Verbrechen hochstufen; sie plant das ebenfalls für den Besitz von Kinderpornografie.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Dobrindt fordert fürs Bundeszentralregister: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42180 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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