Druckversion
Mittwoch, 3.06.2026, 00:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/csd-soll-versammlungseigenschaft-verlieren-dresden-sachsen
Fenster schließen
Artikel drucken
59628

CSD soll Versammlungseigenschaft verlieren: Zu viel Party für Politik? Sachsen und Dresden streiten über CSD

31.03.2026

Zahlreiche Teilnehmer einer Demonstration des Christopher-Street-Day in Dresden. Eine Person hält ein Schild "CSD statt AfD" mit Regenbogenfarben hoch.

Der Landesdirektion Sachsen ist das CSD-Straßenfest nicht politisch genug, die Stadt Dresden sieht das anders. Jetzt will das Land seine Hauptstadt mit einer Weisung zwingen, dem Fest die Versammlungseigenschaft abzusprechen. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Sachsens Landesdirektion versucht seit Jahren, Teilen des CSD die Versammlungseigenschaft zu entziehen. Nun will sie Dresden per Weisung dazu zwingen. Was daran problematisch sein könnte und wie die Dresdener Politik reagiert.

Anzeige

Der Christopher Street Day (CSD) in Dresden darf nach einer fachaufsichtlichen Weisung der Landesdirektion Sachsen zum Teil nicht als Versammlung eingestuft werden. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest, teilte die Landesdirektion als oberste Versammlungsbehörde im Freistaat mit.

Die Landesdirektion stellt sich auf den Standpunkt, das jährliche CSD-Straßenfest vom 4. bis 6. Juni mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen habe keinen politischen Charakter, sondern diene vorwiegend der Unterhaltung. Damit bezieht sich die Behörde auf die politisch-orientierte Auslegung des in Art. 8 Grundgesetz garantierten Versammlungsgrundrechts durch das Bundesverfassungsgericht. Dieses will den Schutz des Versammlungsrechts aufgrund seiner politischen und demokratieverbundenen Natur nur solchen Versammlungen gewährend, die zum öffentlichen Meinungsbildungsprozess beitragen. Daher sei das CSD-Straßenfest rechtlich als Veranstaltung und nicht als Versammlung zu bewerten, meint die Landesdirektion : "Den gesamten CSD als Versammlung einzustufen, widerspricht dem geltenden Recht. Es müssen alle Veranstaltungen in Sachsen gleich behandelt werden."

Der Umzug am Abschlusstag, bei dem politische Meinungsäußerungen im Vordergrund stünden, sei dagegen eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts. 

Bei Demo zahlt die Stadt für Reinigung und Sicherheit

Diese Einstufung hätte empfindliche finanzielle Auswirkungen auf das Straßenfest. Bei Versammlungen übernimmt die Stadt die Kosten für Straßensperrungen, Reinigung und Sicherheit. Verliert das CSD-Fest diesen Versammlungsstatus, müsste der Organisator, der ehrenamtliche Verein CSD Dresden e.V., diese selbst bezahlen. Damit würde "das politische Straßenfest in seiner bisherigen Form unmöglich gemacht", wie die Organisator:innen in einem Statement erklären.

Es ist nicht der erste Vorstoß der Behörden, immer wieder habe es in den letzten Jahren entsprechende Versuche gegeben, berichtete CSD Dresden e.V. Vorstandssprecher Ronald Zenker LTO. 2023 hatte die taz von einem Versuch der Dresdner Versammlungsbehörde berichtet, Teilen des CSD wie dem Straßenfest den Versammlungscharakter abzuerkennen. Es gab heftige Kritik und die Ansätze konnten schlussendlich nicht durchgesetzt werden. Bisher habe es immer fachliche Diskussionen gegeben, erklärte Zenker.

Im Dresdner Rathaus löste die Entscheidung Unverständnis aus. "Politik spricht oft über Bürokratie-Abbau und mehr Bürgerfreundlichkeit, deshalb verstehe ich nicht, warum ausgerechnet hier für den CSD ein Bürokratiemonster geschaffen und nicht im Sinne eines Teils der Bürgerschaft gehandelt wird", betonte Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP), der schon mehrfach Schirmherr des CSD war. 

Dass die Stadt nun mit einer fachaufsichtlichen Weisung der Landesdirektion ausdrücklich verpflichtet werde, die Versammlungseigenschaft des Straßenfests zu verneinen, besorgt auch die Organisator:innen sehr. Damit werde die Einschätzung der zuständigen Dresdner Behördenleitung übergangen, die nach eigener Prüfung zu dem klaren Ergebnis gekommen sei, der CSD stelle in seiner Gesamtheit eine Versammlung dar. "Für uns entsteht dadurch der Eindruck, dass hier eine politische Linie umgesetzt wird, die darauf abzielt, CSD-Veranstaltungen gezielt anders zu bewerten als bisher", erklärt Sprecher Zenker. 

Mit dem Eindruck ist er nicht allein: Auch die SPD-Fraktion Desden meint in einem Statement, dieses Vorgehen verfolge "ganz offenbar das Ziel, die Durchführung des politischen Straßenfestes zu verhindern und damit die Sichtbarkeit der LGBTQ+-Community in Dresden einzuschränken". SPD-Politikerin Dana Frohwieser bezeichnete die Entscheidung der Landesdirektion als "politisch motivierten Angriffe auf die Versammlungsfreiheit" und "Sargnagel für die Grundfeste unserer Demokratie". 

Valentin Lippmann (Grüne) kritisiert, dem CSD als Tag für den Kampf um Rechte queerer Menschen die Versammlungseigenschaft abzusprechen, offenbare eine massive Ignoranz gegenüber dessen Bedeutung.

Anzeige

SPD, Grüne, Linke: CSD ist politisch

Kritik gibt es vor allem an der Einordnung des CSD-Straßenfests als "mehr Party als politische Versammlung" durch die Landesdirektion.  So erinnert die SPD-Fraktion daran, dass die Geschichte des CSD untrennbar mit dem Kampf für Menschenrechte und gegen Diskriminierung verbunden sei. Das Straßenfest sei geprägt von politischen Reden, einem politischen Bühnenprogramm, Informationsständen und Aktionen, die auf gesellschaftliche Missstände hinwiesen und für Gleichberechtigung einträten. "Diese Elemente machen den politischen Charakter des Festes unmissverständlich deutlich", erklärt die Fraktion.

Lippmann schließt sich dieser Kritik an: "Der CSD steht für den Kampf für die Rechte von queeren Menschen, er ist damit per se eine politische Veranstaltung." Seine Parteikollegin Katja Meier betont: "CSDs sind als Reaktion auf staatliche Gewalt gegen homosexuelle und queere Menschen entstanden." Straßenumzüge und -feste seien beide hochpolitisch.

Auch der Zeitpunkt der Behördenentscheidung wird von verschiedenen Seiten kritisiert. Gerade erst hatten die Linken im Landtag über eine Kleine Anfrage herausgefunden, dass es im vergangenen Jahr zu vielen Anfeindungen gegen den CSD kam. "Fast alle CSDs wurden Ziel von Störaktionen, teils auch körperlichen Übergriffen. Allerdings landet nur ein Teil davon in der Statistik", teilte die Linksfraktion mit. Dass die fachaufsichtliche Weisung der Landesdirektion in einer Zeit komme, in der rechte, diskriminierende und demokratiefeindliche Strömungen an Stärke gewinnen, halten etwa Vertreter von SPD und Grünen für ein fatales Signal. 

Die SPD und Grüne fordern die Zurücknahme der Anordnung. Die Organisator:innen teilten LTO mit, es würden derzeit die rechtlichen Möglichkeiten geprüft und entsprechende Schritte vorbereitet. "Klar ist für uns, dass wir diesen Eingriff in die Versammlungsfreiheit nicht akzeptieren werden." Man sei bereit, die Frage notfalls gerichtlich klären zu lassen.

jh/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

CSD soll Versammlungseigenschaft verlieren: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59628 (abgerufen am: 05.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Diskriminierung
    • Grundrechte
    • Politik
    • Versammlungen
Das Bild zeigt eine große Menge an Menschen, die mit Regenbogenflaggen fröhlich durch Dresden ziehen, um ihre Vielfalt zu feiern. 04.06.2026
Versammlungen

Sächsisches OVG zu CSD Dresden:

Wann Feiern auch Demon­s­trieren ist

Der CSD Dresden kann nun doch mit Straßenfest stattfinden. Das Sächsische OVG stellt neben der Demo auch das mehrtägige Fest unter den Schutz der Versammlungsfreiheit – anders als zuvor das VG Dresden.

Artikel lesen
Neonazi Marla Svenja Liebich wird im Landgericht Pilsen aus dem Saal geführt, 18.05.2026. 02.06.2026
Transrechte

Länderinitiative fordert Reform des Selbstbestimmungsgesetzes:

Können die Stan­des­ämter Marla Svenja & Co. Herr werden?

Marla Svenja Liebich und ein Polizist, der zur Polizistin wird, um befördert zu werden: Wie kann das Gesetz Missbrauch effektiv vorbeugen? Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben Ideen, lassen aber Fragen offen. Eine Analyse.

Artikel lesen
Junge Menschen mit "Pride Flaggen" 01.06.2026
Diskriminierung

Drei weitere Verfahren vor dem ArbG Berlin anhängig:

Jura­stu­dent:in bekommt keine Ent­schä­d­i­gung aus AGG

Eine nichtbinäre Person scheitert mit einer Klage aus AGG. Das Arbeitsgericht Berlin ließ die Frage der Diskriminierung dahinstehen und begründete die Entscheidung mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs.

Artikel lesen
Zusammenschnitt aus einem Porträt von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 29.05.2026
Beleidigung

Beleidigung von Kanzler Merz als "Lackaffe":

Wieder macht der Rechts­staat eine sch­lechte Figur

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heilbronn halten "Lackaffe" für eine strafbare Politikerbeleidigung. Zwar wurde das Verfahren nun gegen Geldauflage eingestellt, doch liegt die Justiz wie im "Schwachkopf"-Fall daneben. Und nicht nur sie.

Artikel lesen
Stele mit dem Schriftzug "Menschenrechte" in verschiedenen Sprachen beim Europäischer Gerichtshof in Luxemburg 29.05.2026
Hintergründe

Ungarn-Urteil des EuGH:

Lüth-Moment statt Selbs­t­er­mäch­ti­gung

Der EuGH hat im Fall des ungarischen LGBTIQ-Gesetzes einen Verstoß gegen die Grundwerte der EU festgestellt. Einige Staats- und Europarechtler sehen darin eine übergriffige Selbstermächtigung. Zu Unrecht, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
Ein Mann steht im Gerichtssaal, während im Hintergrund das Wappen Niedersachsens sichtbar ist. 27.05.2026
Justiz

"Justizskandal" in Niedersachsen?:

Unter­su­chungs­aus­schuss zu "Maul­wurf"-Staats­an­walt

Warum konnte ein Staatsanwalt, der Ermittlungen an die Drogenmafia verriet, über Jahre weiterarbeiten? Das soll ein Untersuchungsausschuss klären - und welche Rolle Justizministerin Wahlmann dabei spielte.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Re­gu­lie­rungs­recht

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von VINCI Energies Europe East GmbH
(Se­nior) Le­gal Coun­sel/Voll­ju­rist (m/w/d) in der zen­tra­len Rechts­ab­tei­lung...

VINCI Energies Europe East GmbH, Frank­furt am Main

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re-Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Agrarrecht im Fernstudium/ online

05.06.2026

Logo von CMS
Forum Consumer Products 2026

09.06.2026, Frankfurt am Main

Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH