CSD soll Versammlungseigenschaft verlieren: Zu viel Party für Politik? Sachsen und Dresden streiten über CSD

31.03.2026

Sachsens Landesdirektion versucht seit Jahren, Teilen des CSD die Versammlungseigenschaft zu entziehen. Nun will sie Dresden per Weisung dazu zwingen. Was daran problematisch sein könnte und wie die Dresdener Politik reagiert.

Der Christopher Street Day (CSD) in Dresden darf nach einer fachaufsichtlichen Weisung der Landesdirektion Sachsen zum Teil nicht als Versammlung eingestuft werden. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest, teilte die Landesdirektion als oberste Versammlungsbehörde im Freistaat mit.

Die Landesdirektion stellt sich auf den Standpunkt, das jährliche CSD-Straßenfest vom 4. bis 6. Juni mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen habe keinen politischen Charakter, sondern diene vorwiegend der Unterhaltung. Damit bezieht sich die Behörde auf die politisch-orientierte Auslegung des in Art. 8 Grundgesetz garantierten Versammlungsgrundrechts durch das Bundesverfassungsgericht. Dieses will den Schutz des Versammlungsrechts aufgrund seiner politischen und demokratieverbundenen Natur nur solchen Versammlungen gewährend, die zum öffentlichen Meinungsbildungsprozess beitragen. Daher sei das CSD-Straßenfest rechtlich als Veranstaltung und nicht als Versammlung zu bewerten, meint die Landesdirektion : "Den gesamten CSD als Versammlung einzustufen, widerspricht dem geltenden Recht. Es müssen alle Veranstaltungen in Sachsen gleich behandelt werden."

Der Umzug am Abschlusstag, bei dem politische Meinungsäußerungen im Vordergrund stünden, sei dagegen eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts. 

Bei Demo zahlt die Stadt für Reinigung und Sicherheit

Diese Einstufung hätte empfindliche finanzielle Auswirkungen auf das Straßenfest. Bei Versammlungen übernimmt die Stadt die Kosten für Straßensperrungen, Reinigung und Sicherheit. Verliert das CSD-Fest diesen Versammlungsstatus, müsste der Organisator, der ehrenamtliche Verein CSD Dresden e.V., diese selbst bezahlen. Damit würde "das politische Straßenfest in seiner bisherigen Form unmöglich gemacht", wie die Organisator:innen in einem Statement erklären.

Es ist nicht der erste Vorstoß der Behörden, immer wieder habe es in den letzten Jahren entsprechende Versuche gegeben, berichtete CSD Dresden e.V. Vorstandssprecher Ronald Zenker LTO. 2023 hatte die taz von einem Versuch der Dresdner Versammlungsbehörde berichtet, Teilen des CSD wie dem Straßenfest den Versammlungscharakter abzuerkennen. Es gab heftige Kritik und die Ansätze konnten schlussendlich nicht durchgesetzt werden. Bisher habe es immer fachliche Diskussionen gegeben, erklärte Zenker.

Im Dresdner Rathaus löste die Entscheidung Unverständnis aus. "Politik spricht oft über Bürokratie-Abbau und mehr Bürgerfreundlichkeit, deshalb verstehe ich nicht, warum ausgerechnet hier für den CSD ein Bürokratiemonster geschaffen und nicht im Sinne eines Teils der Bürgerschaft gehandelt wird", betonte Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP), der schon mehrfach Schirmherr des CSD war. 

Dass die Stadt nun mit einer fachaufsichtlichen Weisung der Landesdirektion ausdrücklich verpflichtet werde, die Versammlungseigenschaft des Straßenfests zu verneinen, besorgt auch die Organisator:innen sehr. Damit werde die Einschätzung der zuständigen Dresdner Behördenleitung übergangen, die nach eigener Prüfung zu dem klaren Ergebnis gekommen sei, der CSD stelle in seiner Gesamtheit eine Versammlung dar. "Für uns entsteht dadurch der Eindruck, dass hier eine politische Linie umgesetzt wird, die darauf abzielt, CSD-Veranstaltungen gezielt anders zu bewerten als bisher", erklärt Sprecher Zenker. 

Mit dem Eindruck ist er nicht allein: Auch die SPD-Fraktion Desden meint in einem Statement, dieses Vorgehen verfolge "ganz offenbar das Ziel, die Durchführung des politischen Straßenfestes zu verhindern und damit die Sichtbarkeit der LGBTQ+-Community in Dresden einzuschränken". SPD-Politikerin Dana Frohwieser bezeichnete die Entscheidung der Landesdirektion als "politisch motivierten Angriffe auf die Versammlungsfreiheit" und "Sargnagel für die Grundfeste unserer Demokratie". 

Valentin Lippmann (Grüne) kritisiert, dem CSD als Tag für den Kampf um Rechte queerer Menschen die Versammlungseigenschaft abzusprechen, offenbare eine massive Ignoranz gegenüber dessen Bedeutung.

SPD, Grüne, Linke: CSD ist politisch

Kritik gibt es vor allem an der Einordnung des CSD-Straßenfests als "mehr Party als politische Versammlung" durch die Landesdirektion.  So erinnert die SPD-Fraktion daran, dass die Geschichte des CSD untrennbar mit dem Kampf für Menschenrechte und gegen Diskriminierung verbunden sei. Das Straßenfest sei geprägt von politischen Reden, einem politischen Bühnenprogramm, Informationsständen und Aktionen, die auf gesellschaftliche Missstände hinwiesen und für Gleichberechtigung einträten. "Diese Elemente machen den politischen Charakter des Festes unmissverständlich deutlich", erklärt die Fraktion.

Lippmann schließt sich dieser Kritik an: "Der CSD steht für den Kampf für die Rechte von queeren Menschen, er ist damit per se eine politische Veranstaltung." Seine Parteikollegin Katja Meier betont: "CSDs sind als Reaktion auf staatliche Gewalt gegen homosexuelle und queere Menschen entstanden." Straßenumzüge und -feste seien beide hochpolitisch.

Auch der Zeitpunkt der Behördenentscheidung wird von verschiedenen Seiten kritisiert. Gerade erst hatten die Linken im Landtag über eine Kleine Anfrage herausgefunden, dass es im vergangenen Jahr zu vielen Anfeindungen gegen den CSD kam. "Fast alle CSDs wurden Ziel von Störaktionen, teils auch körperlichen Übergriffen. Allerdings landet nur ein Teil davon in der Statistik", teilte die Linksfraktion mit. Dass die fachaufsichtliche Weisung der Landesdirektion in einer Zeit komme, in der rechte, diskriminierende und demokratiefeindliche Strömungen an Stärke gewinnen, halten etwa Vertreter von SPD und Grünen für ein fatales Signal. 

Die SPD und Grüne fordern die Zurücknahme der Anordnung. Die Organisator:innen teilten LTO mit, es würden derzeit die rechtlichen Möglichkeiten geprüft und entsprechende Schritte vorbereitet. "Klar ist für uns, dass wir diesen Eingriff in die Versammlungsfreiheit nicht akzeptieren werden." Man sei bereit, die Frage notfalls gerichtlich klären zu lassen.

jh/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

CSD soll Versammlungseigenschaft verlieren: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59628 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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