Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hält an ihrem Kurs fest: Zum Berliner Christopher Street Day im Juli wird auf dem Parlamentsgebäude keine Regenbogenflagge wehen. Das hatte 2025 für eine Kontroverse gesorgt. LTO erläutert die Rechtslage.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hält an ihrer Entscheidung fest, zum Berliner Christopher Street Day (CSD) im Juli keine Regenbogenflagge auf dem Parlamentsgebäude zu hissen. Stattdessen soll das – wie schon im Vorjahr am 17. Mai – geschehen, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit.
"Ich habe entschieden, dass die Regenbogenflagge immer am 17. Mai auf dem Deutschen Bundestag gehisst wird", sagte Klöckner dem Tagesspiegel. An diesem Tag gebe es einen klaren parlamentarischen Anlass: "Am 17. Mai 2002 hat der Bundestag die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz beschlossen. Zugleich ist es der Internationale Tag gegen Homophobie."
Flagge wird einmal im Jahr gehisst
Der 17. Mai bleibt demnach der einzige Tag im Jahr, an dem die Flagge der queeren Community am Bundestag zu sehen sein wird. "Ansonsten wehen bei uns die Europaflagge und vor allem die Bundesflagge, schwarz-rot-gold", sagte Klöckner der Zeitung. "Sie steht für die Ordnung unseres Grundgesetzes: für Freiheit, Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz – und damit auch für das Recht jedes Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung."
Klöckner hatte bereits im Vorjahr entschieden, die Regenbogenfahne aus Neutralitätsgründen nicht zum Berliner CSD zu hissen, sondern nur zum Tag gegen Homophobie – eine Entscheidung, die damals eine kontroverse Debatte auslöste. Zur Rechtslage berichtete LTO an dieser Stelle.
Anders machte es der Bundesrat
Ein anderes Verständnis von staatlicher Symbolik pflegte hingegen Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger (SPD) 2025, als die Kontroverse Schlagzeilen machte. Während die Flaggenmasten am Reichstag leer blieben, wehte vor dem Bundesrat in der Leipziger Straße zum vergangenen CSD die Regenbogenfahne.
Rehlinger sah darin keine Verletzung des Neutralitätsgebots, sondern vielmehr ein notwendiges Bekenntnis zu den Grundwerten der Verfassung: Vielfalt, Respekt und Toleranz gehörten ebenso wie Freiheit und Gleichheit zum Kern der Demokratie, betonte sie damals. Die Flagge stehe als sichtbares Zeichen gegen Diskriminierung, dem sich Demokraten verpflichtet fühlen müssten.
In diesem Jahr findet der CSD am 24. und 25. Juli statt.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Beflaggung am Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59871 (abgerufen am: 14.05.2026 )
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