Nach dem Corona-Ausbruch mit mittlerweile zwölf Toten in einem Altenheim in Barnim ging nun eine erste Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft prüft die Einleitung von Ermittlungen.
Nach einem Corona-Ausbruch mit mehreren Toten in einer Seniorenresidenz in Brandenburg hat die Staatsanwaltschaft (StA) Frankfurt/Oder von Amts wegen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies teilt ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage der LTO mit. Allerdings ging mittlerweile eine Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge ein. Ob sich daraus ein Anfangsverdacht ergebe, werde nun geprüft, so der Sprecher weiter.
Die Strafanzeige hat ein Bürger bei der Internetwache der Polizei gestellt. Ob sich die Anzeige gegen den Leiter der Seniorenresidenz, gegen andere Personen oder gegen Unbekannt richtet, wollte die StA nicht mitteilen. Hintergrund der Anzeige ist, dass der Leiter die Einrichtung betreten haben soll, obwohl er positiv auf Corona getestet worden war. Darüber hatten mehrere Medien berichtet.
Wie genau es zu dem Ausbruch kam und welche Rolle der Leiter dabei spielte, ist allerdings noch unklar. Wie der rbb berichtet, sollen zu dem Zeitpunkt des Betretens bereits mehrere Bewohner:innen und Mitarbeitende infiziert gewesen sein.
In einer Pressemitteilung des Landkreises Barnim vom Montag erklärte die Leiterin des Barnimer Gesundheitsamtes, der Ursprung des Ausbruchsgeschehens lasse sich nur schwer rekonstruieren. Erstmals sei das Gesundheitsamt am 5. Oktober von dem Corona-Ausbruch unterrichtet worden. Wie ein Pressesprecher der LTO am Donnerstag mitteilte, seien nach derzeitigem Stand von 120 Bewohner:innen insgesamt 57 positiv getestet worden. Zwölf Personen seien verstorben. Aktuell seien noch 27 Testergebnisse positiv. Beim Personal befänden sich derzeit 18 Personen aufgrund eines positiven PCR-Befundes in häuslicher Quarantäne.
Gegen den Leiter der Seniorenresidenz läuft außerdem wegen eines möglichen Quarantäneverstoßes ein Bußgeldverfahren, wie ein Pressesprecher des Landkreises Barnim der LTO bestätigte. Initiiert habe dies das Gesundheitsamt, nun sei das Ordnungsamt zuständig. Sollte diese Behörde Anhaltspunkte für Straftaten sehen, würde die StA Frankfurt/Oder eingeschaltet, wie diese mitteilt. Bisher sei das jedoch nicht geschehen.
Nach Corona-Ausbruch im Altenheim: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46564 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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