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Corona-Beschränkungen: Welche Länder die Locke­rungen auf­schieben wollen

15.03.2022

Mädchen mit Mund-Nasen-Bedeckung schaut in die Ferne

Einige Bundesländer wollen die Corona-Beschränkungen, wie die Maskenpflicht, noch aufrechterhalten. Foto: shintartanya - stock.adobe.com

Mehrere Bundesländer wollen die zurzeit geltenden Corona-Regeln, wie die Maskenpflichten oder Zugangsregeln mit 2G und 3G, bis zum 2. April verlängern. Möglich macht das eine Übergangszeit in der geplanten bundesgesetzlichen Regelung.

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Angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen wollen mehrere Länder bestehende Corona-Beschränkungen noch bis zum 2. April verlängern. Eine solche Übergangszeit ist Bestandteil eines Entwurfs der Bundesregierung, der ab dem 20. März generell nur noch weniger allgemeine Schutzregeln vorsieht.

In Bayern beschloss das Kabinett am Dienstag, dass es bis 2. April bei bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel bleiben soll. Auch Baden-Württemberg will die Übergangsfrist nutzen, wie Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart ankündigte. Thüringen will von der Übergangsregelung Gebrauch machen, wie ein Regierungssprecher am Dienstag in Erfurt sagte. Das sei vom Kabinett so beschlossen worden.

Auch im Norden ist das geplant. Mecklenburg-Vorpommern hatte einen solchen Schritt bereits angekündigt. In Hamburg soll laut Gesundheitsbehörde die jetzige Verordnung an diesem Freitag unverändert verlängert werden. Hintergrund ist auch das Ende der Frühjahrsferien mit einem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen, das in der Hansestadt ansonsten mit einem weitgehenden Ende der Maßnahmen am 20. März zusammenfallen würde. In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen, die bis 2. April gelten soll.

Auch Nordrhein-Westfalen plant nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die mögliche Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen. Mit einer konkreten Entscheidung der CDU/FDP-Landesregierung wird aber erst gerechnet, wenn der Bundestag über das künftige Infektionsschutzgesetz abgestimmt hat. Erwartet wird unter anderem, dass in NRW die Maskenpflicht in Schulen weiter gelten soll.

Die saarländische Landesregierung verlängerte die aktuelle Verordnung vorerst bis zum 31. März. Dies sei vorsorglich geschehen, um auf die möglichen Änderungen des Bundesgesetzes kurzfristig reagieren zu können, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.

Lauterbach: "Die Länder müssen es anpacken"

Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Entwurf sieht eine zweiwöchige Übergangszeit vor, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben - ausgenommen etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln.

Bundesweit soll es nämlich nur die Möglichkeit für einen Basisschutz geben: Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Keine bundesweite Rechtsbasis soll es etwa für Maskenpflichten im Handel oder für 2G- oder 3G-Regeln geben.

Lauterbach ermunterte die Länder, die Übergangsfrist zu nutzen. Anschließend könnten sie auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen. "Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen", sagte er in der ARD.

Kritik an den Ampelplänen

Im Bundestag soll der Entwurf am Mittwoch erstmals beraten und bereits am Freitag beschlossen werden. Am Donnerstag wollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Lage beraten.

SPD und Grüne beugen sich dem Lockerungskurs der FDP. Sie machen aber deutlich, dass sie mit dem Gesetz unzufrieden sind. Buschmann hatte bei der Vorstellung der Gesetzespläne Anfang März die Erwartung ausgedrückt, mit Ausnahme von Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen könne man so weitestgehend zur Normalität des Lebens zurückehren.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der dpa: "Der Bundestag darf bei der Novelle nicht die Vernunft begraben." Setze sich die radikale Freedom-Day-Fraktion durch, "dann sind bei der aktuellen Inzidenz täglich Hunderte Tote zu erwarten".

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Corona-Beschränkungen: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47835 (abgerufen am: 12.11.2025 )

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