Bremen und Niedersachsen zu Corona-Protesten: Justiz sieht Anfangs­ver­dacht bei Holo­caust-Rela­ti­vie­rung

02.02.2022

Die Vergleiche von Teilnehmern der Corona-Demonstrationen zwischen sich selbst und den Opfern des Holocaust nehmen zu. Zwei Bundesländer zeigen nun klare Kante.

Die Justiz geht in Bremen und Niedersachsen gegen Gegner der Corona-Politik vor, die bei Protesten einen Davidstern mit dem Wort "ungeimpft" oder andere den Holocaust relativierende Symbole tragen. Die Staatsanwaltschaft Bremen gehe in solchen Fällen generell von einem Anfangsverdacht der Volksverhetzung aus, sagte die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie halte das für absolut richtig.

"Sich den gelben Stern anzuheften und dieses menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, ist nicht nur geschmacklos, sondern erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Volksverhetzung", unterstrich Schilling.

Vor kurzem hatte bereits Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) vor dem Tragen eines Davidsterns mit dem Wort "ungeimpft" gewarnt. "Ich halte das für strafbar", sagte die CDU-Politikerin mit Blick auf die Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen. Dieselbe Einschätzung gelte für das Präsentieren der stilisierten Torbogen-Inschrift "Impfen macht frei!".

"Mit den drei Generalstaatsanwälten in Niedersachsen bin ich mir einig, dass diese Verhaltensweisen als Volksverhetzung verfolgt werden können", erklärte Havliza vergangene Woche. Wer meine, die gegenwärtige Corona-Politik mit dem nationalsozialistischen Völkermord an Juden gleichsetzen zu können, der verharmlose den Holocaust auf perfide Art und Weise.

dpa/LTO-Redaktion/cp

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Bremen und Niedersachsen zu Corona-Protesten: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47398 (abgerufen am: 13.12.2024 )

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