Nach dem Auslaufen der bisherigen Rechtsgrundlage am 19. März sollen weitere Corona-Maßnahmen möglich sein – aber nur auf Landesebene und für "konkret zu benennende Gebietskörperschaften". Das sieht ein Kabinettsentwurf vor.
Für eine mögliche Zuspitzung der Corona-Lage sollen auch über den Frühlingsbeginn hinaus grundlegende Schutzinstrumente einsetzbar sein. Das sieht ein Entwurf des Gesundheitsministeriums vor, der am Mittwoch im Umlaufverfahren ins Bundeskabinett kommen soll. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Nach dem Auslaufen der bisherigen Rechtsgrundlage am 19. März sollen demnach weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein.
Konkret sollen zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn das Landesparlament dies beschließt. Dazu sollen Landesparlamente die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen müssen. In einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" sollen dann Maßnahmen erlassen werden können. Dazu zählen Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regelungen wie 2G und 3G.
Buschmann: "Idealer Kompromiss"
Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben.
Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum 20. März "alle tiefgreifenderen" Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen "Basisschutz" geben soll. Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft.
Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vereinbarte Entwurf einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP kommt dann zu weiteren Beratungen in den Bundestag. "Ich denke, das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt", sagte Buschmann am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Kabinettsentwurf: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47767 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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