Bundesregierung und Ministerpräsidenten beraten: Wieder mehr Rechte für Geimpfte?

26.04.2021

Nach einem Monat kommen am Montag Bundesregierung und Ministerpräsidenten wieder zu einem Corona-Gipfel zusammen. Auch die Frage, ob Geimpfte Freiheiten zurückerhalten sollen, wird besprochen.

Bisher ist in Deutschland nicht einmal jeder Zehnte gegen das Coronavirus geimpft. Bald soll aber deutlich mehr Impfstoff zur Verfügung stehen, sodass sich an die Frage, wie die Impfkampagne beschleunigt werden kann, die Frage nach den Rechten für Geimpfte anschließt.

Die Zuständigkeit für entsprechende Verordnungen liegen seit der Verabschiedung der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vergangene Woche beim Bund, der Verordnung muss neben dem Bundestag aber auch der Bundesrat zustimmen, sodass die Länder auch beteiligt werden. Die Ergebnisse des Treffens von Bundesregierung und Ministerpräsidenten bleiben also mit Spannung abzuwarten.

Welche Änderungen sind zu erwarten?

Bereits bekannt sind bisher einige Leitlinien, die das Bundesjustizministerium in Absprache mit den anderen Ressorts ausgearbeitet hat. In einem Eckpunktepapier heißt es diesbezüglich, dass für Geimpfte und Genesene die gleichen Regeln gelten sollen wie für negativ Getestete. Das betrifft insbesondere den Zugang zu vielen Geschäften, Kultureinrichtungen, Sport oder bestimmten Dienstleistungen wie das Haareschneiden. Von der Ausnahme erfasst sein soll ebenfalls die Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet. Lediglich für Gebiete, in denen bestimmte Virusmutationen nachgewiesen sind, soll auch Geimpfte nach wie vor in Quarantäne müssen, wenn sie zurückkommen.

Ebenfalls zurückgenommen werden sollen Kontaktbeschränkungen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, und auch hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen sollen Ausnahmen vorgesehen werden. Es bestehe jedoch kein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen wie Museen oder Schwimmbäder, heißt es in den Leitlinien. Genauso soll die Maskenpflicht auch für Geimpfte vorerst weiter gelten.

Als Genesene in diesem Sinne sollen Menschen gelten, "die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können". Dieses soll dann bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung gelten, da laut Papier so lange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden kann.

Keine Privilegien, sondern die Aufhebung von Grundrechtseinschränkungen

Die Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sind, so heißt es in dem Papier darüber hinaus ausdrücklich, keine Privilegien, sondern "die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe". Alle diese Vorschläge sind aber bisher noch nicht in einem Entwurf manifestiert. Wann ein solcher zu erwarten ist, ist bisher unklar.

Konstantin Kuhle, der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, begrüßte die Diskussion der möglichen Ausnahmeregelungen und kritisiert, dass diese erst jetzt eröffnet wird: "Es ist höchste Zeit, dass am Montag bei den Bund-Länder-Beratungen die Freiheitsrechte für Geimpfte auf den Tisch kommen." Ihm sei unverständlich, "warum die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen erst nach der Verabschiedung der sogenannten Bundesnotbremse aus der Deckung kommt".

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dem Handelsblatt: "Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden." Das Robert Koch-Institut hatte Mitte April erklärt, nach gegenwärtigem Kenntnisstand sei das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig Geimpfte spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis - beziehungsweise bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson nach der Gabe der ersten und einzigen Impfdosis – geringer als bei Vorliegen eines negativen Schnelltests bei Infizierten ohne Symptome.

ast/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Bundesregierung und Ministerpräsidenten beraten: Wieder mehr Rechte für Geimpfte? . In: Legal Tribune Online, 26.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44807/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen