Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 04:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/compact-klage-bverwg-6a424-verbot-verein-klage
Fenster schließen
Artikel drucken
55023

Nach Vereinsverbot durchs BMI: Com­pact klagt vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

von Dr. Markus Sehl

25.07.2024

Mann schaut sich die Compact-Webseite im Web Archive an

Über das Wayback-Archiv ist die Compact-Webseite wenige Tage nach dem Verbot noch abrufbar. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextreme Compact-Magazin verboten und aufgelöst. Dagegen wehrt sich die Gesellschaft nun beim Bundesverwaltungsgericht. Der Fall könnte bald weitere Gerichte beschäftigen.

Anzeige

Um die Auflösung der Compact-Magazin GmbH und die Einziehung ihrer Vermögenswerte zu stoppen, hat die Gesellschaft Eilantrag und Klage beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingereicht. Das bestätigte das Gericht auf LTO-Anfrage am Donnerstag. Laut einem Sprecher gingen Klage (Az. 6 A 4.24) und Eilantrag (Az. 6 VR 1.24) am Mittwochabend beim Gericht ein.

Die Compact-Magazin GmbH klagt damit gegen das Vereinsverbot, das das Bundesinnenministerium (BMI) auch gegen die Conspect Film GmbH erlassen hatte. Mit der Klage in der Hauptsache soll das Vereinsverbot aufgehoben werden. Um in der Zwischenzeit einen Vollzug des Verbots zu verhindern, ist ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht worden. Laut Verbotsverfügung ist das Verbot nämlich sofort vollziehbar. Um diese Wirkung aufzuheben, braucht es einen erfolgreichen Eilantrag.

Was passiert mit Mitarbeitern, Gegenständen und Vermögen von Compact?

Das Magazin darf seit dem Verbot nicht mehr erscheinen. Seine Webseiten wurden gesperrt. Die Verträge von Mitarbeitern sind de facto aufgelöst, denn ihr Arbeitgeber darf nicht mehr existieren. 

In dem Eilverfahren vor Gericht wird Compact wohl argumentieren, dass durch das Verbot sein laufender Betrieb als Medium beendet wurde und seitdem die Zeit gegen das Medium läuft: Kontakte können nicht gepflegt werden, Abonnenten und Leser könnten sich abwenden, Mitarbeiter sich zwischenzeitlich einen anderen Job suchen. Das könnte dafür sprechen, den Verbotsvollzug einstweilig auszusetzen. Bis zu einer Eilentscheidung dürfte es in so einer komplexen Angelegenheit Wochen bis Monate dauern.

Besonderer Knackpunkt spätestens im Klageverfahren, das eher Jahre dauern dürfte, wird sein, wie die Leipziger Richter die Bedeutung der Pressefreiheit gegenüber dem Totalverbot von Compact bewerten.

Alles in allem also viel Arbeit für die Anwälte des Magazins. Die ersten Schriftsätze wurden nach Informationen von LTO von einem mehr als zehnköpfigen Anwaltsteam über das vergangene Wochenende vorbereitet. Der Berliner Rechtsanwalt Laurens Nothdurft, der die Schriftsätze beim BVerwG eingereicht hat, wollte gegenüber LTO mit Verweis auf den frühen Zeitpunkt der Einreichung bei Gericht zunächst noch keine Auskunft geben.

Rechtsextreme Presse oder Propagandaorgan?

Das BMI stützt das Verbot darauf, dass sich das Magazin mit seinen Publikationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, was nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) ein Vereinsverbot ermöglicht. Dabei nehme die Organisation "eine aggressiv-kämpferische Haltung" ein, wie es die Rechtsprechung zusätzlich erfordert. Laut BMI-Mitteilung steht zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von Compact durch die Publikationen, die auch "offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden".

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht wird eine Aussage von Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer auf der Homepage des Magazins vom Juni 2023 zitiert: "Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter den warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägenarbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes." Es dürften solche Aussagen sein, mit denen Faeser die “aggressiv-kämpferische Haltung” gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung zu belegen sucht.

Auf LTO-Anfrage stellte das Ministerium klar, dass es sich "bei den betreffenden verfassungsfeindlichen Handlungen und Äußerungen nicht nur um vereinzelte Entgleisungen oder Ausrutscher" handle. Vielmehr werde der Verein "nach seinem Gesamtbild, das sich aus einzelnen Äußerungen und Verhaltensweisen zusammenfügt, von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht, die seinen Charakter prägt".

Das BMI verweist zudem auf ein Urteil des BVerwG vom 26. Januar 2022 (Az. 6 A 7.19). Hier hielten die Leipziger Richter ein Verbot einer auch mit Medieninhalten auftretenden Teilorganisation der in Deutschland seit 1993 verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK aufrecht. Das BMI stützt sich auf eine Passage aus Randnummer 101 des Urteils, wonach "Meinungs- und Pressefreiheit dort zurückzutreten haben, wo sie ausschließlich der Verwirklichung verbotswidriger Vereinszwecke dienen". Das BMI steht also offenbar auf dem Standpunkt, bei Compact handele es sich schon gar nicht um ein journalistisches Medium, sondern ausschließlich um eine Organisation, die Propaganda betreibt, um einen Umsturz zu begünstigen. Die Frage, wie sehr die beiden Fälle des PKK-Mediums und Compact vergleichbar sind, wird die Leipziger Richter wohl ebenfalls beschäftigen.

Weitere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten? 

Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. Dabei dienten die Ermittlungen zum einen der Beschaffung neuer Erkenntnisse und Beweise für das Verbot selbst (§ 4 Vereinsgesetz), zum anderen der Beschlagnahme der Vereinsgegenstände und seinem Vermögen (§ 3 und § 10 Vereinsgesetz). Die Werte sind zunächst "eingefroren". Sobald das Verbot unanfechtbar geworden ist (also nicht mehr gerichtlich angreifbar), fällt das Vermögen an den Bund bzw. das Land. Bis dahin betreut eine Abteilung des Bundesverwaltungsamts das Vermögen bzw. sammelt auch Forderungen, die gegen die Gesellschaft aufkommen.

Das Vereinsrecht weist in dem Verbotsverfahren einige Besonderheiten auf. So entscheidet über Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verbot nach § 4 Vereinsgesetz ein Verwaltungsgericht und nicht ein Amtsgericht wie üblich bei strafrechtlichen Ermittlungen. Für die Durchsuchungen und Beschlagnahmen zum Compact-Verbot ist das Verwaltungsgericht Potsdam örtlich zuständig. Dessen Pressesprecher bestätigte auf LTO-Anfrage die Zuständigkeit für die Maßnahmen, wollte aber keine weiteren Auskünfte erteilen. Wollen sich die Compact-Gesellschaften gegen diese Maßnahmen wehren, müssten sie dazu Rechtsmitteln bei den zuständigen Verwaltungsgerichten vor Ort einlegen. 

Das BVerwG ist für Klagen gegen bundesweite Vereinsverboten als erste und damit zugleich letzte Instanz zuständig (§ 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO). Gibt das BVerwG dem BMI Recht, könnte der Verein nur noch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Der Verein bzw. seine Vertreter müssten dazu darlegen, dass Compact durch die Entscheidung des BVerwG in Grundrechten verletzt worden ist.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach Vereinsverbot durchs BMI: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55023 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Extremismus
    • Nationalsozialismus
    • Vereinsverbot
    • Verfassung
    • Verfassungsschutz
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Die Justizministerin geht entschlossen, während Sachsen gegen Extremisten-Tourismus vorgeht und gegen Gerichtsurteile klagt. 05.12.2025
Extremismus

Justizministerin will gegen Linie des Landesverfassungerichts klagen:

Sachsen wehrt sich gegen Jura-Ext­re­misten-Tou­rismus

Sachsen will extremistische Bewerber von der juristischen Ausbildung abhalten. Dazu greift das Land die Rechtsprechung des eigenen Verfassungsgerichtes an – und setzt auf das Bundesverfassungsgericht.

Artikel lesen
Der Musikclub "Eiskeller" unterhalb des Schlosses Aschau im Chiemgau 29.11.2025
Podcast - Die Rechtslage

Freispruch im "Eiskeller"-Mordfall / Extremisten im Referendariat:

Die ver­häng­nis­volle Feh­l­ein­schät­zung von angeb­li­chem "Tät­er­wissen"

Nach Verurteilung nun Freispruch im "Eiskeller"-Mordfall - hat die Justiz versagt? Muss der Staat auch Extremisten zu Juristen ausbilden? Außerdem wie immer Newsrückblick und Urteils-Geräusche-Raten. Alles in Folge 47 des LTO-Podcast.

Artikel lesen
Saal des Thüringer VerfGH 26.11.2025
Extremismus

Thüringer Verfassungsgerichtshof:

Land darf Ext­re­misten vom Refe­ren­da­riat aus­sch­ließen

Die Thüringer AfD ist mit ihrem Normenkontrollantrag gegen eine Regelung gescheitert, die es dem Land als Dienstherrn erlaubt, Extremisten nicht zum Referendariat zuzulassen. Das Vertrauen in die Justiz müsse geschützt werden, so das Gericht.

Artikel lesen
Plakate mit Solidaritätsbekundungen vor dem Gericht. 25.11.2025
Strafprozess

Auftakt am OLG Dresden gegen Antifa-Ost:

Mam­mut­ver­fahren mit 140 Pro­zess­tagen

Sieben mutmaßlichen Linksextremisten wird am OLG in Dresden der Prozess gemacht. Einige vorgeworfene Taten zählen zum Budapest-Komplex, vor allem aber geht es um die so genannte Gruppe Antifa-Ost.

Artikel lesen
Studierende arbeiten konzentriert an Laptops, während das Thema Extremismus und erforderliche Gesetzesänderungen diskutiert wird. 24.11.2025
Rechtsextremismus

OVG-Beschluss sorgt für Aufruhr:

Säch­si­sche Refe­ren­dare for­dern stren­gere Gesetze gegen Ext­re­misten

Ein Bewerber mit offen rechtsextremer Vergangenheit darf in Sachsen ins Referendariat. Zwei Referendarinnen wollen das nicht hinnehmen – und fordern per offenem Brief Gesetzesänderungen. Ihr Aufruf zählt bereits über 500 Unterstützer.

Artikel lesen
Greg Abbott, republikanischer Gouverneur von Texas, verteidigt vor der Presse seinen Neuzuschnitt der Wahlkreise im Bundesstaat, August 2025. 24.11.2025
USA

Streit um Gerrymandering in Texas:

Sup­reme Court lässt Repu­b­li­kaner gewähren

Durch einen Neuzuschnitt der Wahlkreise im Bundesstaat Texas will sich Donald Trumps Partei eine gute Ausgangslage für die Kongresswahlen sichern. Ein Gericht stoppte dies mit einer Verfügung, der US Supreme Court hob diese nun wieder auf.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Nach­fol­ge, Ver­mö­gen, Stif­tun­gen, Ge­sell­schafts­recht,...

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pri­va­tes Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht,...

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Da­ten­schutz / IT Recht

Hogan Lovells International LLP , Ham­burg

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg , Ham­burg

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Nach­fol­ge, Ver­mö­gen, Stif­tun­gen,...

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Highlights aus dem Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht

11.12.2025

Praktische Auskünfte, Verzeichnisse und Ansprüche der Erben – Grenzlinienfestlegung durch den BGH

11.12.2025

Korrekturen nach dem Erbfall

11.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht

11.12.2025

Online-Training: Strategisch statt laut

11.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH