Internationale Wirtschaftsstreitigkeiten sollen nach dem Willen der Bundesländer künftig vor Spezialkammern und -senaten höherer Gerichte verhandelt werden können. Der Bundesrat will einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen.
Der Bundesrat möchte Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten stärken: Er schlägt vor, an den Zivilgerichten besondere Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, die Prozesse auch auf Englisch führen können. Am 11. März 2022 beschloss er, erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen - inhaltsgleich mit einem früheren Vorschlag aus dem Jahr 2021.
Die sogenannten Commercial Courts soll es an Landgerichten und Oberlandesgerichten geben. Wirtschaftsstreitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert ab zwei Millionen Euro sollen dann auch erstinstanzlich vor einem bestimmten Oberlandesgericht verhandelt werden können. Der Entwurf wurde erneut von den Ländern Hamburg und Nordrhein-Westfalen, das kürzlich für Rechtstreitigkeiten aus den Bereichen Wirtschaft und Zukunftstechnologien Spezialgerichte geschaffen hat, eingebracht und wird als nächstes vom Bundestag beraten, wie das Justizministerium NRW mitteilte. Er war bereits im vergangenen Jahr eingebracht worden, vom damaligen Bundestag aber vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr behandelt worden.
Ausrichtung auf Globalisierung
"Wir möchten erreichen, dass Wirtschaftsstreitigkeiten deutscher und internationaler Unternehmen seltener im Ausland oder vor privaten Schiedsgerichten verhandelt werden, sondern wieder häufiger vor hochqualifizierten staatlichen Gerichten in Deutschland", sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Mit dem Gesetz würde die deutsche Justiz noch genauer auf die Globalisierung und die internationalen Rechtsbeziehungen ausgerichtet, sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass je Bundesland nur ein OLG als Commercial Court eingerichtet wird oder auch länderübergreifende Commercials Courts geschaffen werden können. Damit könnten sich Länder, die keine eigenen Senate einrichten wollen, anderen Ländern anschließen. Baden-Württemberg hat bereits ein Commercial Court an den Landgerichten Stuttgart und Mannheim.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Stärkung des Gerichtsstandorts Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47807 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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