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Kein hinreichender Tatverdacht: Ermitt­lungen gegen "Colonia Dignidad"-Sek­ten­arzt ein­ge­s­tellt

07.05.2019

Chilenen fordern die Aufklärung der Verbrechen in der Sektensiedlung "Colonia Dignidad"

BilD: Zazil-Ha Troncoso 2 / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0

Hartmut Hopp war Arzt in der berüchtigten Siedlung Colonia Dignidad, Chile hatte ihm den Prozess gemacht. In Deutschland wird er wohl straffrei bleiben. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt.

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Die Ermittlungen gegen Hartmut Hopp, einst Arzt der berüchtigten Sekte "Colonia Dignidad" in Chile, sind eingestellt. Es habe sich trotz erheblichen Aufwands kein hinreichender Tatverdacht ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Krefeld am Dienstag mit. Konkrete Hinweise auf Hopps Mitwirkung an Straftaten seien nicht festzustellen gewesen, erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Eine Opferanwältin hat bereits Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen angekündigt.

Siebeneinhalb Jahre lang hatte die Behörde gegen den inzwischen 74-Jährigen ermittelt. 2011 waren mehrere Strafanzeigen eingegangen. Hopp war unter anderem Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen worden, außerdem eine Beteiligung an der Ermordung chilenischer Regimegegner.

"Die Betroffenen sind fassungslos, ihr Vertrauen in die deutsche Justiz ist erschüttert", kritisierte das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. "Der Umgang Deutschlands mit den Verbrechen in der Colonia Dignidad ist und bleibt ein dunkles Kapitel deutscher Justizgeschichte", so das ECCHR weiter.  In Deutschland und in Chile lebten zahlreiche aussagebereite Zeugen. Sie seien schlicht ignoriert worden. Die Staatsanwaltschaft widersprach: Es seien zahlreiche Zeugen zum Teil auch in Chile vernommen und alle erfolgversprechenden Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden. Einige Vorwürfe seien allerdings verjährt.

OLG Düsseldorf: Chilenisches Urteil nicht vollstreckbar

Hopp war in Chile wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch verurteilt worden. Der Mediziner hatte sich 2011 nach Deutschland abgesetzt, bevor die in Chile gegen ihn verhängte fünfjährige Haftstrafe rechtskräftig wurde. Weil er als Deutscher nicht ausgeliefert werden darf, hatte Chile beantragt, dass er die fünfjährige Haftstrafe in Deutschland verbüßt. Doch das hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht als letzte Instanz verhindert: Das im Urteil der chilenischen Justiz dargestellte Verhalten Hopps sei nach deutschem Recht nicht strafbar, hatte das Gericht im vergangenen September befunden. In den chilenischen Urteilsgründen seien keine konkreten Handlungen Hopps genannt, die eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch rechtfertigten, betonten die Richter.

Hopp ließ über seinen Anwalt Helfried Roubicek mitteilen: "Ich finde es abscheulich, was in der 'Colonia Dignidad' an Grausamkeiten geschehen ist." Diese seien von ihm und der großen Mehrheit der ehemaligen Bewohner aber niemals vermutet worden. "Meine Gedanken sind bei den Opfern und deren Familien, für die ich zusammen mit meinen engsten Angehörigen bete und auf Trost für sie hoffe."

Hopp zählte zum Führungskreis um den deutschen "Colonia Dignidad"-Gründer Paul Schäfer. Bekannt wurde die Siedlung, weil dort während der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet politische Häftlinge gefoltert und ermordet wurden. Schäfer wurde 2006 wegen Kindesmissbrauchs in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt und starb dort 2010 im Gefängnis. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte klargestellt: Hopp habe Schäfer keine Kinder zugeführt. Der Arzt habe die Klinik der Siedlung geleitet und nicht das Internat, in dem die Kinder missbraucht wurden.

Die von deutschen Auswanderern gegründete Siedlung, später in Villa Baviera umbenannt, liegt rund 350 Kilometer südlich von Santiago de Chile. Die deutsche Sekte war Anfang der 196-0er Jahre aus Siegburg bei Bonn ausgewandert.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Kein hinreichender Tatverdacht: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35237 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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