Der Co-Pilot der verunglückten Germanwings-Maschine war in psychotherapeutischer Behandlung - allerdings schon, bevor er überhaupt Pilot wurde. Andere Hinweise auf ein mögliches Motiv von Andreas L. gibt es weiterhin nicht, gab die StA Düsseldorf am Montag bekannt.
Die Staatsantwaltschaft (StA) Düsseldorf wertet Beweise aus, dass Flug 4U9525 in den französischen Alpen abgestürzt ist. Die Ermittler aus dem Rheinland haben aber weiterhin weder eine belegbare Ankündigung eines Suizids noch ein Tatbekenntnis. Ebenso wenig seien im unmittelbaren persönlichen und familiären Umfeld von Andreas L. oder an seinem Arbeitsplatz besondere Umstände bekannt geworden, die tragfähige Hinweise auf ein mögliches Motiv geben könnten.
Auch die entsprechenden ärztlichen Dokumentationen wiesen bislang keine organische Erkrankung aus. Allerdings war der Co-Pilot vor mehreren Jahren - vor Erlangung des Pilotenscheines - über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung, teilte die StA mit mit. Im Folgezeitraum und bis zuletzt hätten weitere Besuche bei Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie mit entsprechenden Krankschreibungen stattgefunden. Suizidalität oder Fremdaggressivität seien dabei aber nicht attestiert worden.
acr/LTO-Redaktion
Germanwings-Copilot Andreas L. : . In: Legal Tribune Online, 30.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15108 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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