Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin hat gegen das Urteil des LG München Berufung eingelegt. "Ich glaube nach wie vor, dass am Ende die Gerechtigkeit siegen wird und der Weltverband mich für den angerichteten Schaden entschädigen muss", sagte die 42 Jahre alte Berlinerin am Freitag in einer Mitteilung.
Der Schritt in die nächste Instanz richte sich jedoch nicht mehr gegen die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG, sondern nur gegen den Eislauf-Weltverband ISU, hieß es weiter. "Wir bezweifeln, dass der CAS ein Schiedsgericht nach deutschen Maßstäben ist, und werden diese Frage einer höchstrichterlichen Klärung zuführen", sagte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer.
Im Februar war Pechstein mit ihrer Schadensersatzklage über 3,5 Millionen Euro gegen ISU und DESG vor dem Landgericht (LG) München I gescheitert. Das Gericht hatte zwar die Schiedsvereinbarungen Pechsteins mit den Verbänden für unwirksam erklärt, da diese nicht freiwillig unterzeichnet worden seien. Es hatte die Klage Pechsteins allerdings dennoch abgewiesen, weil diese die Unwirksamkeit der Vereinbarung und damit die Unzuständigkeit des Schiedsgerichts erst zu spät gerügt habe.
Die Eisschnellläuferin war zwischen 2009 bis 2011 wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden. Pechstein bestreitet Doping, sie macht eine vererbte Anomalie für ihre Werte verantwortlich.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Prozess um Schadensersatz wegen Doping-Sperre: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11485 (abgerufen am: 04.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag