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20091

Wegen Entschädigungszahlungen an Unternehmer: IWF-Chefin Lag­arde muss in Fran­k­reich vor Gericht

22.07.2016

Christine Lagarde

Bild: MEDEF, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Christine Lagarde soll einst als Wirtschaftsministerin eine Entschädigungszahlung von 400 Millionen Euro an den Unternehmer Bernard Tapie ermöglicht haben - und zwar zu Unrecht. Ein Gericht wird den Fall nun überprüfen.

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IWF-Chefin Christine Lagarde muss in Frankreich vor Gericht. Grund ist eine umstrittenen Millionenzahlung zu ihrer Zeit als französische Wirtschaftsministerin. Das französische Kassationsgericht wies ihren Revisionsantrag am Freitag ab. Nun muss der Gerichtshof der Republik über die 60 Jahre alte Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) urteilen. Lagarde bezeichnete das Verfahren und die Vorwürfe stets als "völlig unbegründet". Lagarde steht seit 2011 an der Spitze des IWF.

Der früheren Wirtschaftsministerin wird ein fahrlässiges Handeln vorgeworfen. Es geht um den Verdacht, Lagarde könne in ihrer Zeit in der Regierung in Paris (2007-2011) regelwidrig eine Entschädigungszahlung von rund 400 Millionen Euro an Bernard Tapie ermöglicht haben. Der Geschäftsmann hatte sich von der früheren Staatsbank Crédit Lyonnais beim Verkauf seiner Anteile am deutschen Sportartikelhersteller Adidas geprellt gesehen und deswegen geklagt.

Der Gerichtshof der Republik ist ein spezielles Gericht, das für Gesetzesverstöße französischer Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Amtes zuständig ist. Der Fall sorgt schon seit Jahren für Schlagzeilen. Lagarde war in der Angelegenheit mehrfach von Korruptionsermittlern vernommen worden, im August 2014 wurde ein Anklageverfahren gegen sie eingeleitet. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu ein Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Strafe.

Anfang Dezember 2015 hatte ein Berufungsgericht Tapie verurteilt, die auf den Schiedsspruch aus dem Jahr 2008 zurückgehende Entschädigung zurückzuzahlen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Wegen Entschädigungszahlungen an Unternehmer: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20091 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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