Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss nicht wieder vor Gericht. Sein Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag auf Revision zurück, wie sie am Freitag mitteilte.
Das Landgericht (LG) Hannover hatte Wulff Ende Februar freigesprochen. Der Beginn der Ermittlungen führte Anfang 2012 zu seinem Rücktritt als Bundespräsident. Die Staatsanwaltschaft legte dem 54-Jährigen zur Last, als niedersächsischer Ministerpräsident rechtswidrig Vergünstigungen vom befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben.
Groenewold hatte Wulff und seine Frau Bettina 2008 zu einem Oktoberfestbesuch eingeladen, Wulff warb später für eines von Groenewolds Filmprojekten bei Siemens.
Die Anklagebehörde prüfte die 76 Seiten lange Urteilsbegründung über einen Monat lang ausführlich. Letztlich kam sie zu dem Schluss, dass ihr kurz nach dem Freispruch vorsorglich gestellter Antrag auf Revision wahrscheinlich keine Erfolgsaussicht haben würde.
dpa/una/LTO-Redaktion
Freispruch von Christian Wulff rechtskräftig: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12252 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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