Nach Freispruch für Wulff: Staats­an­walt­schaft legt Revi­sion ein

05.03.2014

Christian Wulff kommt nicht zur Ruhe: Die Staatsanwaltschaft in Hannover akzeptiert offenbar den Freispruch für den Ex-Bundespräsidenten nicht. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur reichte die Behörde am Mittwoch beim LG Hannover den Antrag auf Revision ein. Eine inhaltliche Begründung des Antrages liege noch nicht vor.

Ob der Korruptionsprozess gegen Wulff damit erneut aufgerollt werden muss, hat nun der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe zu entscheiden. Damit die Revision Erfolg hat, muss die Staatsanwaltschaft Hannover dem Landgericht (LG) Hannover Verfahrensfehler nachweisen.

Die Revision hatte sich bereits vor der Urteilsverkündung angedeutet. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte in seinem Plädoyer betont, das Gericht habe nicht alle angeführten Zeugen und Beweise ausreichend gewürdigt. Für eine Stellungnahme war bei der Staatsanwaltschaft am Mittwochmorgen zunächst niemand zu erreichen.

Wulff war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Hannover freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben. Es ging um rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten. Von dem befreundeten Filmfinancier David Groenewold hatte er sich 2008 zu einem Oktoberfestbesuch einladen lassen und später für ein Projekt Groenewolds bei Siemens geworben.

mbr/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Freispruch für Wulff: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11229 (abgerufen am: 06.12.2024 )

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