Nach Festnahme in China: Schwe­di­scher Rechts­ex­perte aus­ge­wiesen

26.01.2016

Er war der erste Ausländer, der in Chinas verschärfter Kampagne gegen Anwälte und Bürgerrechtler in Haft kam. Nachdem er im Staatsfernsehen vorgeführt und dort "geständig" war, ist ein schwedischer Jurist nun wieder frei.

Nach drei Wochen in Haft wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" hat China den schwedischen Rechtsexperten Peter Dahlin ausgewiesen. Ein Kollege sagte, der 35-Jährige sei "auf dem Weg nach Hause". Das chinesische Außenministerium bestätigte seine Ausreise, konnte aber nicht sagen mit welchem Ziel. "Wir wissen nicht, wo er hingereist ist", sagte am Dienstag eine Sprecherin der dpa. Dahlins Inhaftierung hatte Proteste und diplomatische Verstimmung ausgelöst.

Heimlich inhaftiert und im Staatsfernsehen vorgeführt

Der Schwede, der bei einer chinesischen Rechtshilfegruppe gearbeitet hatte, war am 3. Januar verschwunden. Dahlin wurde im Staatsfernsehen vorgeführt und gestand, "chinesische Gesetze gebrochen" zu haben. Auch entschuldigte er sich, "die Gefühle des chinesischen Volkes verletzt zu haben". Menschenrechtler sahen ein "Zwangsgeständnis". "Peter Dahlin wurde verdächtigt, ein kriminelles Vorhaben finanziert zu haben, das Chinas nationale Sicherheit gefährdet hat", sagte die Sprecherin des Außenministeriums, Hua Chunying, vor der Presse. Ermittlungen hätten das Verbrechen bestätigt.

Die Sprecherin wies Kritik zurück, dass sich China nicht an das Wiener Übereinkommen gehalten habe, wonach der Heimatstaat "unverzüglich" über die Inhaftnahme seiner Bürger informiert werden muss. Es seien auch Besuche von Diplomaten organisiert worden.

"Anti-chinesische Kräfte" und "Verleumdungskampagnen"

Es war das erste Mal, dass bei Chinas jüngsten Aktionen gegen Anwälte und Bürgerrechtler ein Ausländer festgenommen wurde. Der Fall löste Verunsicherung bei anderen ausländischen Mitarbeitern von regierungsunabhängigen Organisationen in China aus. Die Organisation, für die Dahlin gearbeitet hatte, unterstützte Aktivisten und Anwälte, die gegen Menschenrechtsverletzungen vorgehen und sich für Rechtsstaatlichkeit in China einsetzen.

Der Nothilfegruppe wurden gesetzwidrige Tätigkeiten vorgeworfen. Die amtliche chinesische Nachrichtenagentur Xinhua schrieb, "anti-chinesische Kräfte" hätten den Schweden und andere eingeschleust, "um negative Informationen für gegen China gerichtete Zwecke und Verleumdungskampagnen zu sammeln".

"Auch wenn es gut ist, dass er China verlassen kann, geschieht es doch unter sehr deprimierenden Umständen", sagte William Nee von Amnesty International in Hongkong. "Er wurde heimlich inhaftiert und gezwungen, im staatlichen Fernsehen ein Geständnis abzugeben." Dahlins chinesische Freundin Pan Jinlin verschwand zur gleichen Zeit, wurde nach Angaben seines Kollegen aber jetzt auch wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie sei noch in China.

Regierungsunabhängige Organisationen im Fadenkreuz  

Die Europäische Union hatte wegen der Inhaftierung des Schwedens Druck gemacht und sich besorgt über die Fälle von zwei Hongkonger Buchhändlern geäußert, die ebenfalls festgehalten oder in Ermittlungen einbezogen wurden. Beide halten einen britischen beziehungsweise schwedischen Pass. Sie beteuern in öffentlichen Stellungnahmen, freiwillig von Hongkong nach China gegangen zu sein, was Freunde aber bezweifeln.

Seit dem vergangenen Sommer geht China verschärft gegen Anwälte, Kanzleimitarbeiter und Menschenrechtsaktivisten vor. Mehr als 300 seien bisher festgenommen, in Gewahrsam genommen oder verhört worden, berichtete eine Hongkonger Anwaltsvereinigung. Die Mehrheit sei zwar wieder auf freiem Fuß, doch würden mehr als 30 weiter festgehalten oder seien noch verschwunden.

Diese alarmierenden Vorgänge veranlassten jüngst auch den Deutschen Anwaltverein (DAV) am "Tag des bedrohten Juristen" auf die Situation von chinesischen Anwältinnen und Anwälten aufmerksam zu machen. Die Kriminalisierung von Rechtsanwälten allein aufgrund der Wahrnehmung ihrer beruflichen Aufgaben widerspricht zahlreichen international anerkannten menschenrechtlichen Standards, zu deren Einhaltung sich auch die Volksrepublik China rechtlich verpflichtet hat, kritisierte der DAV in einer Mitteilung.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Festnahme in China: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18261 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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