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OpenAI ändert Nutzungsbedingungen: Ist nun Schluss mit Rechts­be­ra­tung durch ChatGPT?

03.11.2025

ChatGPT auf einem Laptop und einem Smartphone-Bildschirm

ChatGPT ist für viele Menschen zum täglichen Begleiter geworden. Was ändert sich durch die neuen Nutzungsbedingungen? Foto: Ascannio/Adobe Stock.

ChatGPT gehört für viele längst zum Alltag – auch in Rechtsfragen. Jetzt hat OpenAI aber die Nutzungsbedingungen geändert. Auf konkrete rechtliche Fragen antwortet der Chatbot jetzt mit einem Disclaimer. Doch was ändert sich wirklich?

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Der Vermieter will die Miete erhöhen oder die Kündigung des Arbeitgebers liegt im Briefkasten? Erstmal die Dokumente bei ChatGPT hochladen und fragen, ob damit alles seine Richtigkeit hat. Wer eine konkrete rechtliche Frage hat, bekam umgehend eine konkrete rechtliche Auskunft zu seinem Einzelfall. Dass die juristisch auch wirklich korrekt war, war damit noch lange nicht gesagt. Nicht nur für Juristen stellt sich die Frage, ob diese konkrete Rechtsberatung durch eine Künstliche Intelligenz (KI) eigentlich erlaubt ist. 

Denn § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet Rechtsdienstleistungen ohne entsprechende Erlaubnis. Rechtsdienstleistungen sind dabei "jede Tätigkeit in einer konkreten fremden Angelegenheit, sobald sie eine rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordert.““Einiges spricht dafür, dass bestimmte Antworten von KI-Chatbots auf rechtliche Fragen Rechtsdienstleistungen sind”, sagt Rechtsanwalt Nico Kuhlmann im Gespräch mit LTO. Die Frage ist allerdings streitig.

Auch OpenAI hat sich offenbar mit dem Thema beschäftigt. Zumindest hat das Unternehmen in der vergangenen Woche (Stand 29. Oktober 2025) klammheimlich die Nutzungsrichtlinien geändert. 

"Ich kann keine verbindliche Rechtsberatung leisten"

Über die Änderungen berichtete die Legal-Tech-Zeitschrift Artificial Lawyer zuerst. In den neuen Nutzungsrichtlinien steht jetzt folgender Zusatz: 

"Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz und Sicherheit. Das bedeutet, dass unsere Dienste nicht verwendet werden dürfen für: [...] personalisierte Beratungsdienstleistungen, zum Beispiel rechtlicher oder medizinischer Natur, für die eine Befugnis oder Lizenz erforderlich ist, ohne Beisein einer einschlägig qualifizierten Person."

Die Änderungen gelten also nicht nur für die Rechtsberatung, sondern auch für medizinische Fragen. Was ändert sich in der Praxis konkret? 

LTO hat es getestet. Stellt man ChatGPT jetzt eine konkrete rechtliche Frage – zum Beispiel nach dem Vorgehen, wenn man gekündigt worden ist – antwortet der Bot, dass er "neutral aufzeigen" kann, welche Schritte man unternehmen kann. Er weist aber ausdrücklich darauf hin, dass er keine verbindliche Rechtsberatung leisten kann wie ein Anwalt. Diese Anweisungen scheinen es also schon in den Systemprompt geschafft zu haben, wie Rechtsanwalt Nico Kuhlmann sagt.

Disclaimer ja, doch ChatGPT "hilft" trotzdem

Was ändert sich wirklich?

Aber auch vor Änderung der Nutzungsbedingungen verwies ChatGPT – nachdem er durchaus einige rechtliche Hinweise gegeben hatte – in vielen Fällen darauf, man solle sich Unterstützung durch einen Anwalt suchen.

Am Montag – also nach Inkrafttreten der Änderungen – bat Artificial Lawyer ChatGPT um Unterstützung bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, der Bot sollte einen Arbeitsvertrag entwerfen. Das tat er und fügte nach entsprechender Anfrage auch noch eine Sonderklausel hinzu, die berücksichtigte, dass der potenzielle Mitarbeiter kurz vor der Pensionierung stand. 

Artificial Lawyer dankte für die "Rechtsberatung". An dieser Stelle sagte ChatGPT, dass "dies keine Rechtsberatung" sei ... und dass es lediglich erkläre, wie das Gesetz funktioniere, und "konforme Formulierungen" zeige sowie "praktische Dokumentvorlagen" erstelle. Im Ergebnis kann also weiterhin jeder diese "Dokumentvorlagen" erhalten, wenn er gut genug danach fragt.

Dies zeigt sich auch im LTO-Test. Nachdem eine fiktive Kündigung hochgeladen und um Hilfe gebeten wurde, erschient zwar zunächst wieder der Disclaimer. Nichtsdestotrotz wurde jedoch eine Prüfung mit Hinweisen ausgegeben. ChatGPT prüfte etwa, ob eine eigenhändige Unterschrift vorlag und gab Auskunft darüber, ob der Verlust eines Großkunden ein Kündigungsgrund ist. 

Auch wenn es im Einzelfall etwas schwieriger geworden ist, ChatGPT zur Beantwortung von Rechtsfragen zu bringen, gibt das Sprachmodell weiter entsprechende Antworten aus. Damit stellt sich auch weiter die Frage, ob das so erlaubt ist. Und so bleibt das Thema auch für die Anwaltskammern aktuell.

fkr/fz/LTO-Redaktion

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OpenAI ändert Nutzungsbedingungen: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58527 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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