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CETA-Eilverfahren vor dem BVerfG: Frei­han­dels­ab­kommen mit Kanada auf der Kippe

11.10.2016

CETA

© Sehenswerk - Fotolia.com

Stets heftig umstritten, steht es nun kurz vor dem Abschluss: das Freihandelsabkommen CETA. Der EU-Pakt mit Kanada muss am Mittwoch aber noch vor dem BVerfG bestehen, am Donnerstag soll die Entscheidung fallen. Ein Überblick.

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Das umstrittene Freihandelsabkommen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) sieht sich auch zwei Wochen vor der beabsichtigten Unterzeichnung heftiger Kritik ausgesetzt. Gleichwohl hat Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) für die Vereinbarung gekämpft und sie an der Parteibasis durchgesetzt. Nun steht aber alles noch einmal auf der Kippe: am Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verhandeln.

Ziel der Anträge ist es, der Bundesregierung zu untersagen, im Rat der Europäischen Union (EU) für das Abkommen zu stimmen. Zu der Verhandlung wird Bundeswirtschaftsminister Gabriel selbst nach Karlsruhe kommen. Der Beschluss soll bereits am Donnerstag verkündet werden.

Der Rat der EU hat keine festen Mitglieder, sondern setzt sich je nach Zuständigkeit aus Ministern der Mitgliedsstaaten zusammen. Ihm obliegt unter anderem der Abschluss von Übereinkünften der EU mit anderen Staaten. Am 18. Oktober tritt der Rat zusammen, um über den Abschluss des CETA-Abkommens abzustimmen. Am 27. Oktober soll schließlich die Unterzeichnung des Abkommens erfolgen, welches dann voraussichtlich 2017 in Kraft treten würde.

Besonders kritisiert: die Schiedsgerichte

Bei CETA handelt es sich um ein Abkommen der EU mit Kanada, welches unter anderem verschiedene Handels- und Zollerleichterungen und Investitionsschutzmaßnahmen zwischen den Vertragspartnern vorsieht. Es bedarf zu seiner Annahme der Zustimmung des europäischen Parlaments sowie des Rats der EU. Gabriel und die übrigen Befürworter des Abkommens versprechen sich einen gemeinsamen Handelsraum und dadurch einen wirtschaftlichen Anschub. Kritiker halten es für verfassungswidrig.

Ein wichtiger Teil des Investitionsschutzes ist die Einrichtung von Schiedsgerichten, ähnlich der Klausel im geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Hierzu werden eigene, nicht-staatliche Gerichte gebildet, die durch Vereinbarung der beiden Handelspartner konstituiert und besetzt werden. Sie dienen der Streitbeilegung in Fällen, in denen ein Unternehmen aus dem Staat eines Vertragspartners seine Investition im Wirtschaftsraum des anderen gefährdet sieht.

Das wird besonders kritisiert: So werde durch die Einrichtung von Schiedsgerichten die Souveränität der Nationalstaaten eingeschränkt. Diese wären schließlich an die Entscheidung der nicht-staatlichen Richter gebunden, was indirekt die Legislative beeinflussen könnte, wenn etwa Regierungen aus Angst vor hohen Entschädigungszahlungen von Gesetzesvorhaben absehen. Zudem fehle es an Transparenz und klaren Definitionen für Rechtsbegriffe, monieren die Kritiker. Dies mache die Einhaltung der Vorschriften schwerer und einen Verfahrensausgang kaum absehbar. 

Müssen auch die nationalen Parlamente CETA durchwinken?

Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob CETA als gemischtes Abkommen anzusehen ist. Geht man davon aus, müssten neben den Institutionen der EU auch die nationalen Parlamente dem Freihandelsabkommen zustimmen. Andernfalls fehlt es nach Ansicht vieler Kritiker an der notwendigen demokratischen Legitimation. Allerdings, so entgegnen Befürworter, seien die einzelnen Staaten über ihre Regierungen, die wiederum im Rat der Europäischen Union mitbestimmen, an der Ratifizierung des Abkommens ausreichend beteiligt.

Die Bundesregierung befürwortet den Vorschlag der EU-Kommission, CETA als gemischtes Abkommen zu behandeln, wenngleich zur Frage der Notwendigkeit unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. Problematisch ist auch die Frage, ob das Abkommen - sofern man es für gemischt hält - durch die EU-Ratifizierung bereits vor der Abstimmung der nationalen Parlamente in Kraft treten würde, denn eine endgültige Ratifizierung auch durch die nationalen Parlamente könnte Jahre dauern. Bis dahin könnten durch ein vorläufiges Inkrafttreten unumkehrbare Tatsachen geschaffen worden sein.

Im Gegensatz zum ebenfalls stark kritisierten TTIP ist das CETA-Abkommen für die Öffentlichkeit transparenter. So lässt sich der Vertragstext im Internet einsehen, während die Verhandlungsergebnisse zu TTIP bislang selbst für Bundestagsabgeordnete nur unter Einschränkungen einsehbar sind. 

mam/LTO-Redaktion/dpa

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CETA-Eilverfahren vor dem BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20826 (abgerufen am: 13.05.2026 )

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