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Entscheidung zur doppelten Staatsbürgerschaft: Merkel stellt sich gegen CDU-Par­tei­tags­be­schluss

07.12.2016

Bundeskanzlerin Angela Merkel

Foto: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons; Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Die CDU-Basis hat auf dem Unions-Parteitag gegen die doppelte Staatsbürgerschaft votiert. Der Fraktionschef sah sich genötigt, klarzustellen, dass ein Parteitagsbeschluss noch kein Gesetz ist. Kanzlerin Merkel sprach sich offen dagegen aus.

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In der Union ist ein offener Konflikt entbrannt: Auf dem Bundesparteitag der CDU in Essen stimmte am Mittwoch eine knappe Mehrheit von 319 zu 300 Delegierten für einen Antrag der Jungen Union, die doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder von Einwanderern abzuschaffen.

Parteichefin und Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte sich im Anschluss an den Parteitag offen gegen den Beschluss: "Es wird in dieser Legislaturperiode keine Änderung geben" sagte sie vor Journalisten. Sie halte den Beschluss persönlich für falsch und glaube nicht, dass man damit Wahlkampf machen werde. 

Unionsfraktionschef Volker Kauder sah schließlich die Notwendigkeit, seinen Parteikameraden zu erklären, dass der Beschluss keineswegs so schnell umgesetzt werden könne. "Beschlüsse des Bundesparteitags werden natürlich in der Bundestagsfraktion ernst genommen" betonte er, schob aber nach, dass eine Umsetzung vorerst wohl daran scheitere, dass man mangels absoluter Mehrheit im Bundestag einen Koalitionspartner brauche.

Es sei gut und richtig, wenn man die Position der CDU deutlich mache, so Kauder. Doch müssten die Delegierten Verständnis dafür haben, dass ein Parteitagsbeschluss nicht gleich Gesetz werden könne.

Kinder von Einwanderern müssen sich nicht mehr entscheiden

Koalitionspartner der Union ist derzeit die SPD, die sich aber klar für die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft ausspricht. So sagte der sozialdemokratische Bundesjustizminister Heiko Maas: "Die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft wäre ein riesiger Rückschritt für die Integration". Und SPD-Vize Aydan Özoguz erklärte: "Auf der Suche nach dem verlorenen Markenkern opfert die CDU wichtige Integrationserfolge".  

Erst 2014 hatte man sich geeinigt, seit 1990 hier geborenen Kindern von Einwanderern eine doppelte Staatsbürgerschaft zu gewähren. Nach früherer Gesetzeslage mussten sie sich zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die ihrer Eltern annehmen wollen.

Gleiches galt für jene Einwandererkinder, welche sich bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht hatten. Die zuständigen Behörden prüften die Voraussetzungen bei Erreichen der Altersgrenze und verlangten ggf. Nachweise.

Schon diese Regelung galt nicht für alle - beispielsweise gab es Ausnahmen für EU-Bürger. Mit einer Gesetzesänderung, die im Dezember 2014 in Kraft trat, fiel die "Optionspflicht" schließlich ganz weg und alle betroffenen Personen konnten nun beide Staatsbürgerschaften behalten.

Rund 500.000 junge Erwachsene betroffen

Davon will man in der Union nun wieder weg - gegen den Willen von Kanzlerin Merkel und auch von Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Dieser hatte in der hitzigen Debatte zwischenzeitlich gemahnt, es sei nicht schön, einen einmal getroffenen Kompromiss wieder zu kippen. Zudem mangele es an Koalitionspartnern, mit denen man das Votum gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, welches die Betroffenen vor den Kopf stoße, durchsetzen könne. Die CSU und ihr Generalsekretär Andreas Scheuer stellten sich indes hinter den Beschluss.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann rügte einen Bruch des Koalitionsvertrages. Die Union zwinge ihre Vorsitzende und Kanzlerin Angela Merkel, die Einigung mit der SPD aufzukündigen. Für ihn ein Zeichen, dass die Basis sich immer weiter von Merkel entferne: "Die Kanzlerin bittet die Partei um Hilfe und bekommt stattdessen Knüppel zwischen die Beine geworfen". Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sprach von einem "schlimmen Beschluss".

Laut Bundesinnenministerium sind von der Regelung rund 500 000 Menschen betroffen. Pro Jahr kämen im Schnitt etwa 30 000 weitere hinzu. Die Gesamtzahl der Bundesbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft ist nicht bekannt. Grobe Schätzungen von Experten belaufen sich auf eine Zahl zwischen 1,6 und 4,3 Millionen.

Neben dem "Doppelpass" fasste man auf dem Parteitag noch weitere Beschlüsse. Darunter ein Burka-Verbot unter "Ausschöpfung des rechtlich Möglichen" und die Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz. Dort soll nach dem Willen der Delegierten künftig stehen: "Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch".

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Entscheidung zur doppelten Staatsbürgerschaft: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21387 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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