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"Das Maß ist voll": CDU-Prä­si­dium for­dert Maa­ßens Aus­tritt

30.01.2023

Hans-Georg Maaßen (CDU), früherer Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, nimmt an der Wahlarena der Zeitung "Freies Wort" im Congress Centrum Suhl (CCS) teil, 14.9.2021.

2021 trat er noch im Bundestagswahlkampf für die CDU auf, nun fordert die Partei ihn auf, auszutreten Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Martin Schutt

Immer wieder geriet der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen in Kritik. Das CDU-Präsidium kam nun den Forderungen nach seinem Parteiausschluss nach und forderte ihn zum Austritt aus der CDU auf.

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Äußerungen in der Bild-Zeitung zu "Hetzjagden" 2018 bei einer Demonstration in Chemnitz hatten Dr. Hans-Georg Maaßen (CDU) seinen Posten als Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz gekostet. Von weiteren umstrittenen Äußerungen hielt ihn das jedoch nicht ab, sodass seine Staatsdienstkarriere mit einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand endete. Seine Tätigkeit in der Kölner Medienrechtskanzlei Höcker, die er danach aufnahm, musste er später ebenfalls wieder beenden.

Immer wieder wurde außerdem von der CDU gefordert, Maaßen aus der Partei auszuschließen. Während die AfD erklärte, dass sie Maaßen jederzeit sehr gerne willkommen heißen würde, zögerte die CDU und Maaßen kandidierte bei der Bundestagswahl 2021 für die CDU. Kürzlich wurde Maaßen zum Vorsitzenden der "Werteunion" gewählt.

Bis Sonntag Zeit zum Parteiaustritt

Nun kam es dann wie von so vielen Seiten seit langem gefordert doch noch: die Aufforderung des CDU-Präsidiums an Maaßen, aus der Partei auszutreten. Falls er die CDU bis zum Sonntag (5. Februar 2023) um 12.00 Uhr nicht verlasse, solle der Bundesvorstand der Partei ein Ausschlussverfahren gegen Maaßen einleiten "und ihm mit sofortiger Wirkung die Mitgliedsrechte entziehen", teilte die CDU am Montag nach Beratungen im Präsidium der Partei mit. "Für seine Äußerungen und das damit zum Ausdruck gebrachte Gedankengut ist in unserer Partei kein Platz", heißt es in dem Beschlusstext. Auch Friedrich Merz hatte zu Maaßen erklärt: "Das Maß ist voll."

In den vergangenen Tagen war Maaßen erneut stark in die Kritik geraten. In einem Tweet behauptete er, Stoßrichtung der "treibenden Kräfte im politischen-medialen Raum" sei ein "eliminatorischer Rassismus gegen Weiße". In einem Interview sprach der 60-Jährige von einer "rot-grünen Rassenlehre". Er ist Mitglied der Thüringer CDU, hat im Landesverband aber keinerlei Amt oder Funktion. Der Landesvorstand der Thüringer CDU hatte ihn bereits am Donnerstagabend einstimmig aufgefordert, die Partei zu verlassen.

In dem Beschlusstext des Bundesgremiums heißt es über Maaßens Aussagen: "Immer wieder gebraucht er die Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen." Ihm sei "offenkundig nicht am Wohl der CDU gelegen. Er verstößt im Gegenteil laufend gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei." Generalsekretär Mario Czaja habe Maaßen daher aufgefordert, die Partei zu verlassen. Das Präsidium unterstütze die Aufforderung und habe dafür die Frist bis Sonntag gesetzt.

CDU-Präsidium distanziert sich auch von "Werteunion"

Außerdem habe sich das Präsidium "mit der sogenannten Werteunion befasst" und "seine politische Missbilligung dieser Organisation bekundet". Wer Mitglied der CDU sei, könne nicht gleichzeitig Mitglied der "Werteunion" sein, hieß es. Maaßen war am Samstag auf einer Mitgliederversammlung in Nordrhein-Westfalen mit 95 Prozent der Stimmen zum Vorsitzenden der konservativen Vereinigung gewählt worden. Sie hat nach eigenen Angaben rund 4.000 Mitglieder, nicht alle von ihnen sind auch Mitglieder der CDU oder CSU.

Aufgrund seiner "extremen politischen Äußerungen […], die die Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren austesten", wie es in einer Mitteilung des C.H.Beck-Verlages hieß, trennte sich auch der Verlag kürzlich von Maaßen. Die Zusammenarbeit mit ihm als Autor wurde nach langer Kritik beendet – was zwar befürwortet, teilweise aber als zu spät bewertet wurde. Der Jurist Maaßen hatte dort seit Jahren am Grundgesetzkommentar "Epping/Hillgruber" mitgearbeitet und sollte nun in einer Neuauflage die Art. 16 und 16 a Grundgesetz kommentieren. Andere Autor:innen des Beck-Verlags erklärten daraufhin, dass sie unter diesen Bedingungen zukünftig nicht mehr mit dem Verlag zusammenarbeiten würden.

ast/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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"Das Maß ist voll": . In: Legal Tribune Online, 30.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50926 (abgerufen am: 19.07.2026 )

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