Der Cas hat Joseph Blatters Einspruch gegen seine Ethiksperre zurückgewiesen. Immer noch offen sind die weiteren juristischen Konsequenzen für Blatter. Die Schweizer Justiz ermittelt weiter.
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) lehnte am Montag den Einspruch von Ex-FIFA-Chef Joseph Blatter gegen seine Ethiksperre von sechs Jahren ab. Die letzte Hoffnung des 80-Jährigen auf einen sportpolitischen Freispruch ist damit endgültig dahin.
"Ich nehme das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs zur Kenntnis. Aufgrund des Verlaufs des Prozesses war kein anderes Verdikt zu erwarten", wurde Blatter in einem schriftlichen Statement seines Managements zitiert.
Blatter war am 17. Dezember 2015 wegen einer weiterhin dubiosen Millionenzahlung an den ehemaligen UEFA-Chef Michel Platini zunächst für acht Jahre von der einst von ihm gegründeten FIFA-Ethikkommission von allen Fußball-Aktivitäten ausgeschlossen worden. Die Berufungskommission des Weltverbandes hatte die Sperre später auf sechs Jahre reduziert, mit Verweis auf die aus ihrer Sicht großen Verdienste des langjährigen Vorsitzenden. Zudem wurde er zur Zahlung von 50.000 Schweizer Franken verpflichtet.
Blatter bestreitet weiter jedes Fehlverhalten und plädierte zuletzt bei einer bis in die Abendstunden dauernden Anhörung am 26. August 2016 erneut auf Freispruch. "In meinen 41 Jahren in der FIFA habe ich viel erlebt. Vor allem habe ich gelernt, dass man im Sport gewinnen, aber auch verlieren kann. In diesem Sinn muss ich diesen Entscheid [...] akzeptieren, obwohl er schwierig nachvollziehbar ist, weil das Prinzip der Rechtsprechung 'die Schuld muss von der Anklage bewiesen werden' nicht angewendet wurde", betonte Blatter.
Ein "unangemessenes Geschenk ohne Vertragsgrundlage"
Die drei CAS-Richter unter dem Vorsitz des Niederländers Manfred Nan fanden keinen Beleg für die von Blatter und Platini vorgetragene Version eines mündlichen Vertrages zu der umstrittenen Zahlung. Somit habe Blatter die FIFA-Ethikregeln verletzt und Platini ein "unangemessenes Geschenk ohne Vertragsgrundlage" zukommen lassen. Laut CAS habe Blatter keine Reduzierung, sondern nur einen Freispruch beantragt.
Nun steht fest, was ohnehin schon klar war: Die schillernde Karriere Blatters als Fußball-Funktionär ist beendet. Die Ermittlungen der Schweizer Bundesanwaltschaft, die gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue ermittelt, dauern noch an an.
Weiter ungeklärt sind Motivation und Hintergrund der Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken an Platini durch Blatter im Jahr 2011. Nach Angaben der beiden Männer handelte es sich dabei um eine verspätete Gehaltszahlung für Beratertätigkeiten des Franzosen um die Jahrtausendwende. Kurz nach der Überweisung sprach sich Platini als damaliger UEFA-Chef für die Wiederwahl Blatters auf dem FIFA-Thron aus.
Platinis ebenfalls zunächst auf acht Jahre ausgesprochene Sperre war vom CAS im Mai auf vier Jahre reduziert worden. Daraufhin hatte er seinen Posten als UEFA-Chef aufgegeben. Blatter hatte seinen Rückzug vom FIFA-Amt bereits im Juni 2015 vor der Enthüllung der Millionen-Zahlung angekündigt.
dpa/nas/LTO-Redaktion
CAS weist Einspruch zurück: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21363 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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