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Berufung zum CAS: Olym­pia­sie­gerin wehrt sich gegen Gesch­lechter-Tests im Boxen

02.09.2025

Imane Khelif

Boxerin Imane Khelif wehrt sich juristisch gegen Geschlechter-Tests. Foto: picture alliance / Hans Lucas | Henrique Campos.

Nach dem Verband World Boxing müssen alle Sportlerinnen vor der Teilnahme an der kommenden Weltmeisterschaft einen Geschlechtertest ablegen. Die algerische Olympiasiegerin Imane Khelif hat dagegen Berufung zum Sportgerichtshof eingelegt. 

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Imane Khelif hat beim Internationalen Sportgerichtshof (Cas) Berufung gegen eine Entscheidung des Weltboxverbandes World Boxing eingelegt. Der Verband hatte ihr die Teilnahme an bevorstehenden Veranstaltungen ohne vorherigen Gentest untersagt. Das teilte der Cas mit. World Boxing hatte erst kürzlich entschieden, dass alle Boxerinnen, die in der Frauen-Kategorie bei den Weltmeisterschaften vom 4. bis 14. September in Liverpool starten wollen, einen Geschlechtertest absolvieren müssen.

Khelif habe bereits am 5. August Berufung eingereicht, in der der Cas unter anderem aufgefordert wird, die 26-Jährige bei den Weltmeisterschaften auch ohne Test zuzulassen. Die Forderung, die Tests auszusetzen, bis eine Entscheidung gefallen ist, lehnte der Cas an diesem Montag ab. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, wurde nicht mitgeteilt. Eine Anhörung werde anberaumt, hieß es.

“Die Richtlinie soll die Sicherheit aller Teilnehmer gewährleisten und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Männer und Frauen schaffen”, hatte World Boxing die Einführung von Geschlechtertests begründet. Alle Athletinnen über 18 Jahre müssten sich zur Bestimmung ihres Geburtsgeschlechts einmalig einem PCR-Test oder einem funktionellen, medizinisch gleichwertigen genetischen Screening-Test unterziehen, hieß es in einem Schreiben.

Olympia-Wirbel als Auslöser 

Bei den Sommerspielen in Paris hatte die Debatte um Khelif und Lin Yu-ting aus Taiwan massiven Wirbel ausgelöst und eine gesellschaftspolitische Dimension angenommen. Beide Boxerinnen waren nach nicht näher erklärten Geschlechtertests vom Verband Iba, der vom Internationalen Olympischen Komitee nicht mehr anerkannt wird, von der WM 2023 ausgeschlossen worden. Beide hätten laut Iba die erforderlichen Teilnahme-Kriterien nicht erfüllt und “im Vergleich zu anderen weiblichen Teilnehmern Wettbewerbsvorteile” gehabt.

Das IOC nannte es eine “willkürliche Entscheidung ohne ordnungsgemäßes Verfahren” und ließ Khelif und Lin in Paris teilnehmen. Das im Pass angegebene Geschlecht sei maßgeblich für die Zulassung zu den Wettbewerben, lautete eine Begründung. Beide holten Gold.

World Boxing wurde im Februar vom IOC-Exekutivrat als Partner anerkannt. Für die Organisation der Box-Turniere 2024 in Paris und drei Jahre zuvor in Tokio hatte das IOC nach der Iba-Suspendierung die Verantwortung getragen. 2028 in Los Angeles soll World Boxing die Organisation übernehmen.

Test auch in der Leichtathletik

Auch bei den Weltmeisterschaften in der Leichtathletik in Tokio (ab 13. September) dürfen nur Sportlerinnen in der Frauen-Kategorie starten, die sich einem sogenannten SRY-Gentest zur Bestimmung des biologischen Geschlechts unterziehen und das Ergebnis "weiblich" vorweisen.

Boxen und Leichtathletik haben diesbezüglich eine Vorgeschichte, der Druck nach einer Reform war groß. Die neue Regelung wird kontrovers diskutiert, auch unter den Athletinnen. Neben dem juristischen Vorgehen der Boxerin Khelif gibt es Kritik von Menschenrechtsorganisationen. 

Es gehe um den "Schutz und die Wahrung der Integrität des Frauensports", sagte World Athletics-Präsident Sebastian Coe. Bislang wurde in der Leichtathletik in strittigen Einzelfällen der Testosteronwert als Kriterium herangezogen. Fast wortgleich begründet World Boxing die Maßnahme. Bei einer Kampfsportart wie dem Boxen wolle man damit zudem die "Sicherheit aller Teilnehmer" gewährleisten. DLV-Verbandsarzt Karsten Hollander sprach jedoch von einer "moralisch, ethisch und logistisch" großen Herausforderung - auch wegen der kurzen Vorlaufzeit bis zur WM. 

Untersuchung auf ein Gen auf dem Y-Chromosom

Bei dem Test werden die Sportlerinnen auf ein Gen auf dem Y-Chromosom untersucht, das für die Entwicklung männlicher Geschlechtsmerkmale entscheidend ist. Dabei reicht ein Wangenabstrich oder eine Blutabnahme. Davor steht aber ein langes Aufklärungsgespräch. "Sehr viele rechtliche Sachen werden dabei berücksichtigt", sagte Olympia-Boxerin Maxi Klötzer der dpa, "weil auch etwas rauskommen kann, womit man vielleicht gar nicht rechnet".

Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) vereinbarte Kooperationen mit Diagnostik-Laboren, die Test-Kits zur Verfügung stellen und die Analysen der Proben durchführen. Der DLV wird über das Ergebnis der Analyse, die rund zwei Wochen dauert, nicht informiert. World Athletics will die Testresultate stichprobenhaft abfragen. Die Boxerinnen fanden für die Testung eine medizinische Einrichtung in der Nähe von Heidelberg. In manchen Ländern wie Japan wird der von World Boxing geforderte Test gar nicht mehr angeboten.

dpa/mka/LTO-Redaktion

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Berufung zum CAS: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58052 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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