Vor eineinhalb Jahren hat die Ampel den Umgang mit Cannabis liberalisiert. Laut einer ersten Evaluierung sind viele Befürchtungen im Hinblick auf die neue Rechtslage nicht eingetreten, der Berichtszeitraum ist aber auch noch recht kurz.
Die Sorge, dass die seit 1. April 2024 in Kraft getretene Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland zu einem massiven Anstieg des Cannabiskonsums oder zur massiven Zunahme gesundheitlicher Probleme wegen des Wegfalls der Strafandrohung geführt hat, ist unbegründet. Unter anderem zu diesem Ergebnis gelangt ein Bericht, den Forscher der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf und des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen am Montag in Berlin vorstellten. Auf diesen Zwischenbericht war mit Spannung gewartet worden.
Dringenden Bedarf, das Konsumcannabisgesetz (KCanG)Gesetz an einigen Stellen zu korrigieren, sehen die Wissenschaftler nach ihrer Untersuchung nicht. Allerdings stellten sie auch klar, dass der Zwischenbericht nur einen ersten Einblick in den gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis infolge der Teillegalisierung zulasse. Robuste Aussagen zu den Auswirkungen des KCanG könnten daraus noch nicht abgeleitet werden.
Die noch von der damaligen Ampel-Regierung umgesetzte teilweise Legalisierung lässt seit dem 1. April 2024 den Konsum und den Anbau von Cannabis für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen zu. Eine Überprüfung von Auswirkungen war schon im damaligen Gesetz festgelegt worden. Im Blick der Evaluierung standen nun zunächst Folgen für den Kinder- und Jugendschutz sowie die aktuell zulässigen Besitzmengen. Die aktuelle Regierung hat ihr weiteres Vorgehen in Sachen Cannabis im Koalitionsvertrag von den Ergebnissen der Evaluierung abhängig gemacht.
Hier nun einige Ergebnisse im Überblick:
"Schwarzmarkt weniger in Anspruch genommen"
Hinsichtlich des Schwarzmarktes stellt Bericht fest, dass dieser zwar nicht durch die Anbauvereinigungen zurückgedrängt, dafür aber offenbar bei Konsumenten weniger in Anspruch genommen wird: "Nur wenige Konsumierende besorgen sich Cannabis im Straßenhandel", heißt es. Genaue Marktanteile könnten für die Bezugsquellen nicht angegeben werden.
Allerdings zeichne sich ab, dass die sogenannten Anbauvereinigungen für die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verdrängung des Schwarzmarktes bislang keinen relevanten Beitrag leisteten. Ohne Korrekturen, so die Wissenschaftler, sei auch nicht zu erwarten, dass sich an dieser Entwicklung mittelfristig etwas ändere.
Um den Schwarzmarkt effektiv einzudämmen, hatte sich die Ampel ursprünglich einmal vorgenommen, Cannabis in staatlich lizenzierten Fachgeschäften oder in Apotheken abzugeben. Unter anderem aufgrund europarechtlicher Bedenken nahm sie von diesem Plan allerdings Abstand.
Rückgang des Cannabiskonsums unter Jugendlichen setzt sich fort
Was den Kinder- und Jugendschutz anbelangt, so konstatieren die Wissenschaftler, dass es Hinweise sowohl auf einen Rückgang der cannabisbezogenen Meldungen an die Jugendämter als auch auf die Zahl der Suchtberatungen, die durch Jugendliche in Anspruch genommen werden, gebe. "Diese Entwicklungen können zum Teil durch den Rückgang des Cannabiskonsums unter Jugendlichen zu erklären sein, der seit dem Jahr 2019 zu beobachten ist und der sich auch nach der Teillegalisierung fortzusetzen scheint."
Keine Auswirkungen hat das neue KCanG offenbar auf den Cannabis-Konsum Erwachsener: "Im Zusammenhang mit der Einführung des KCanG konnten beim Cannabiskonsum Erwachsener keine eindeutigen Änderungen des bisherigen Trends beobachtet werden. Der etwa seit dem Jahr 2011 beobachtbare prozentuale Anstieg derjenigen Erwachsenen, die in den letzten 12 Monaten Cannabis konsumiert haben, setzt sich wahrscheinlich auch in den Jahren 2024 und 2025 ohne drastische Veränderungen fort." Auch die Ergebnisse des Abwassermonitorings aus elf Städten, so der Bericht, deuteten nicht auf einen sprunghaften Anstieg des Cannabiskonsums hin.
Inwieweit es seit 1. April 2024 mehr Gesundheitsprobleme bei Erwachsenen gegeben habe, lässt der Bericht offen. Zwar lägen Hinweise auf einen leichten Anstieg akuter Gesundheitsprobleme infolge von Cannabiskonsum unter Erwachsenen nach dem 1. April 2024 vor. Jedoch werde sich der genaue Einfluss des KCanG auf akute und chronische Gesundheitsprobleme durch den Konsum von Cannabis erst durch weitere Untersuchungen bestimmen lassen.
"Keine maßgeblichen Veränderungen im Bereich Verkehrssicherheit"
Aufatmen dürften auch diejenigen, die negative Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die Verkehrssicherheit befürchtet hatten. So heißt es in dem Zwischenbericht: "Im Bereich Verkehrssicherheit zeigen sich nach der Teillegalisierung bisher keine maßgeblichen Veränderungen des selbstberichteten Führens eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss und in der Zahl der im Straßenverkehr getöteten oder verletzten Menschen". Die Zahl der Unfälle unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel, darunter auch Cannabis, sei vor und nach dem Inkrafttreten des KCanG angestiegen. Der genaue Einfluss der Teillegalisierung könne allerdings nur durch weitere statistische Auswertungen ermittelt werden.
Positives können die Wissenschaftler auch in Sachen "cannabisbezogener Kriminalität" vermelden: Die Anzahl der Straftaten in diesem Bereich ist offenbar merklich zurückgegangen. "Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass die Gesamtzahl cannabisbezogener Delikte im Hellfeld um 60 bis 80 Prozent zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist vor allem auf den Wegfall konsumnaher Delikte zurückzuführen; die neu eingeführten Ordnungswidrigkeiten spielen in der Praxis bislang nur eine untergeordnete Rolle." Das sogenannte Hellfeld bezieht sich auf alle (tatsächlichen oder vermeintlichen) Straftaten, die den Strafverfolgungsbehörden bekannt werden.
Unterdessen betonen die Wissenschaftler, dass durch "starken" Rückgang der Fallzahl konsumnaher Delikte die schwereren (Handels-)Delikte nun einen wesentlich größeren Anteil der Cannabisdelikte im Hellfeld ausmachten. Allerdings gilt auch hier: "Um die Auswirkungen des KCanG auf die Struktur und die zahlenmäßige Entwicklung der Handelsdelikte beurteilen zu können, liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch zu wenige Daten vor."
Kein Handlungsbedarf bei Besitzmengen
Kein Grund zur Sorge besteht nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch hinsichtlich der geltenden Besitz- und Weitergabemengen von Cannabis. "Die Besitzmenge von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum schränkt die meisten Konsumierenden nicht in ihrer Möglichkeit ein, ihren üblichen Cannabisbedarf mitzuführen", heißt es. Ob dieser zu hoch gegriffen ist, können die Wissenschaftler derzeit nicht bestätigen: Es fehlten bisher belastbare Daten über die Entwicklung der Handelsdelikte im polizeilichen Hellfeld, "um die genauen Implikationen der Besitzmengenregelung auf die strafrechtlichen Ermittlungen zu verstehen." Aus den bislang verfügbaren Daten lasse sich derzeit jedenfalls kein dringender Handlungsbedarf in dieser Hinsicht erkennen.
Diesen sieht der Bericht auch nicht im Zusammenhang mit Blick auf die erlaubte Besitzmenge von 50 Gramm am Wohnort: "Da aus der Verfolgungspraxis deutlich wird, dass bisher Verstöße gegen diese Grenzen nur sehr selten geahndet werden, ist auch hier derzeit kein dringender Handlungsbedarf zu erkennen."
In einer ersten Reaktion zeugte sich die zuständige SPD-Berichterstatterin Carmen Wegge MdB erfreut über die Ergebnisse: "Der heute veröffentlichte erste Zwischenbericht bestätigt, dass die Legalisierung von Cannabis der richtige und längst überfällige Schritt war. Die unabhängige Evaluation zeigt keinen relevanten Anstieg des Cannabiskonsums bei Erwachsenen und sogar einen Rückgang bei Minderjährigen, keine auffälligen negativen Effekte auf die Gesundheit Erwachsener und deutlich weniger Strafverfahren." Der Schwarzmarkt, so Wegge, befinde sich auf dem Rückzug. Um diesen aber weiter zurückzudrängen, müsse bei den Zugängen zu den Anbauvereinigungen nachgesteuert werden. "Aber die Kernaussage ist klar: Die Teillegalisierung schützt die Gesundheit und verbessert die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats."
Die Untersuchung (sogenannter EKOCAN-Bericht) umfasst knapp 200-Seiten und ist hier abrufbar.
Zwischenbericht zur Teillegalisierung veröffentlicht: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58265 (abgerufen am: 18.01.2026 )
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