Druckversion
Mittwoch, 11.02.2026, 01:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/cannabis-legalisierung-handeltreiben-nicht-geringe-menge-jumiko-berlin
Fenster schließen
Artikel drucken
55924

Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz: Sind Cannabis-Dealer nach der Teil-Lega­li­sie­rung fein raus?

von Hasso Suliak

21.11.2024

Drogenhandel (Symbolbild)

Fehlen nach der Cannabis-Teillegalisierung den Strafverfolgern die Mittel, um illegalen Cannabis-Handel angemessen zu verfolgen? Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Gewerbsmäßiger Handel mit nicht geringen Mengen Cannabis: Fehlen den Strafverfolgungsbehörden nach der Teillegalisierung wichtige Ermittlungsinstrumente? Kommenden Donnerstag werden die Justizminister wohl einen Appell ans BMJ richten.

Anzeige

Die Justizministerinnen und -minister der Länder werden sich auf ihrer Herbstkonferenz (JuMiKo) am 28. November in Berlin erneut mit dem Thema Cannabis beschäftigen.

In einem von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) eingebrachten Beschlussvorschlag ("Bekämpfung des Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität in Fällen cannabisbezogener Straftaten"), wird kritisiert, dass infolge des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) den Strafverfolgern bei der Verfolgung cannabisbezogener Straftaten bestimmte Ermittlungsinstrumente der Strafprozessordnung (StPO) nicht mehr zur Verfügung stehen. Bei Verdacht des Handeltreibens mit nicht geringen Mengen an Cannabis seien die Telefonüberwachung, die Onlinedurchsuchung oder die akustische Wohnraumüberwachung nicht mehr im gewohnten Umfang einsetzbar (§§ 100a ff. StPO).

Auf der JuMiKo kommenden Donnerstag soll daher beschlossen werden, "dass das Cannabisgesetz insbesondere bei Verfahren des gewerbsmäßigen Handels mit Cannabisprodukten oder des Handels mit Cannabisprodukten in nicht geringer Menge zu einem Rückschritt in der Bekämpfung des Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität geführt hat".

"Bei bevorstehender Evaluierung Neuregelungen in den Blick nehmen"

Um den staatlichen Strafanspruch in Fällen cannabisbezogener Straftaten, die auch im Einzelfall schwer wiegen, weiterhin möglichst effektiv durchzusetzen, soll der Bundesjustizminister – aktuell Volker Wissing – darum gebeten werden, im Rahmen der bevorstehenden Evaluierung des KCanG entsprechende Neuregelungen besonders in den Blick zu nehmen. Vorgesehen ist die Evaluierung der kontrollierten Weitergabe von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken an Erwachsene innerhalb von vier Jahren, inklusive Zwischenbericht nach zwei Jahren sowie einer ersten Evaluation 18 Monate nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG), also frühestens zum 1. Oktober 2025.

Hintergrund des Ansinnens Berlins, das von einer Reihe von Justizressorts geteilt werden dürfte, ist die seit 1. April 2024 geltenden Rechtslage: Cannabis unterliegt seither nicht mehr den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Darauf bezogene Straftraten unterfallen nicht mehr den Strafvorschriften der §§ 29 ff. BtMG.

Moniert wird im JuMiKo-Beschlussvorschlag, dass der Gesetzgeber zwar im Zuge der Teillegalisierung den § 100a StPO (Telekommunikationsüberwachung) teilweise angepasst, dabei jedoch § 100g StPO (Erhebung von Verkehrsdaten) vollständig aus dem Blick verloren und jegliche Neufassung im Hinblick auf die Strafvorschriften des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) beziehungsweise des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) versäumt habe. Das führe dazu, dass seit April eine Erhebung von gespeicherten Standortdaten sowohl bei Telekommunikationsdienstleistern als auch bei Tele-Mediendienstleistern in Fällen ausschließlich cannabisbezogener Straftaten unzulässig sei.

Online-Durchsuchung nicht mehr möglich?

Weiter wird kritisiert, dass nach neuer Rechtslage die bisherige Möglichkeit weggefallen sei, "zur Aufklärung von besonders schweren cannabisbezogenen Betäubungsmittelstraftaten eine Online-Durchsuchung durchzuführen". Eine im Zuge des Cannabisgesetzes erfolgte Ergänzung von § 100b Absatz 2 StPO um cannabisbezogene Delikte sei unvollständig und habe nicht nur Auswirkungen auf die Durchführung von Online-Durchsuchungen, sondern auch auf die akustische Wohnraumüberwachung gemäß § 100c StPO. "Auch diese ist bei besonders schweren Cannabisstraftaten seit dem 1. April 2024 nur noch in eng begrenzten Fällen zulässig, weil auf § 100b Absatz 2 StPO Bezug genommen wird", beklagt der Antrag aus Berlin.

Verwiesen wird in der Beschlussvorlage für die JuMiKo auch auf den Freispruch des Landgerichts (LG) Mannheim, der kürzlich für Aufsehen gesorgt und über den auch LTO berichtet hatte. Das LG hatte den Angeklagten vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von rund 450 Kilogramm Marihuana im Gesamtwert von rund 1,9 Millionen Euro freigesprochen. Das LG war dabei zu der Auffassung gelangt, die Erkenntnisse aus den Chatnachrichten der Software EncroChat nicht mehr verwerten zu können, weil eine Katalogtat des § 34 Abs. 4 KCanG nach § 100b Abs. 2 Nr. 5a StPO nicht vorgelegen habe, der eine Online-Durchsuchung im Wesentlichen nur noch bei bandenmäßigem oder bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge vorsieht. Mit Spannung wird zu dieser Thematik eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet.

Neue Rechtsgrundlage entwertet alte Beweismittel

Dass einst noch verwertbare Beweismittel im Zusammenhang mit illegalem Cannabishandel nach neuer Rechtslage nicht mehr genutzt werden dürfen und Dealer davon profitieren könnten, geht Berlin und dem Vernehmen nach auch anderen Justizressorts gehörig gegen den Strich. 

Laut JuMiKo-Vorlage besteht dadurch die Gefahr, "dass Strafverfahren, in denen auf der alten Rechtsgrundlage ermittelt und Anklage erhoben wurde, mit einem Freispruch enden, weil rechtmäßig gewonnene Ermittlungsergebnisse nicht mehr als Grundlage einer Verurteilung herangezogen werden dürfen, und Ermittlungsverfahren eingestellt werden müssen, weil erfolgversprechende strafprozessuale Maßnahmen den Strafverfolgungsbehörden nicht mehr zur Verfügung stehen".

Handele der Gesetzgeber nicht, so heißt es in dem Antrag weiter, "können die erklärten Ziele des Cannabisgesetzes, nämlich den Schwarzmarkt einzudämmen und die Organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen, nicht erreicht werden".

Der Beschlussvorschlag zu Cannabis für die vom Land Niedersachsen am 28. November in Berlin ausgerichtete Justizministerkonferenz kann hier heruntergeladen werden.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55924 (abgerufen am: 11.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Beweise
    • Beweisverwertungsverbot
    • Cannabis-Legalisierung
    • Drogen
    • Organisierte Kriminalität
    • Straftaten
    • Strafverfahren
Unterstützer der Klimabewegeung protestieren vor de Brandenburger Tor mit einem Banner auf dem steht: "Klimakatastrophe zulassen = kriminell" 10.02.2026
Klimaproteste

LG Potsdam lässt Anklage zu:

Ist die Letzte Gene­ra­tion eine kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung?

Aktionen gegen die Ölraffinerie PCK, den Flughafen BER und ein Gemälde von Monet: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft waren das Attacken einer kriminellen Vereinigung. Ob das juristisch zutreffend ist? Jetzt ist das LG Potsdam am Zug.

Artikel lesen
Ein Versammlungsteilnehmer in Polen hält ein kleines Plakat hoch, auf dem steht: "From the River to the Sea." 10.02.2026
Antisemitismus

Verfassungsbeschwerde anhängig:

Erstes Ober­lan­des­ge­richt hält "From the River to the Sea” für strafbar

Noch immer herrscht Ungewissheit: Ist "From the River to the Sea" eine strafbare Hamas-Parole? Das hat nun erstmals ein OLG bejaht, ein weiteres neigt dazu. Derweil gehen die Blicke nach Karlsruhe – sowohl zum BGH als auch zum BVerfG. 

Artikel lesen
Alexander Dobrindt Bundesminister des Innern bei der Bundespressekanferenz mit dem Thema Vorstellung der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland 10.02.2026
Gewaltschutz

Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen:

Sexu­elle Über­griffe werden kaum ange­zeigt

Eine neue Studie zeigt: Jeder zweite Mensch in Deutschland erfährt in der Kindheit Gewalt – egal ob Mann oder Frau. Später bleiben zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen unsichtbar, weil Betroffene sie nur selten zur Anzeige bringen.

Artikel lesen
Manfred Genditzki (l) steht vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall zusammen mit seinen Anwälten Regina Rick (M) und Klaus Wittmann im Gerichtssaal. 09.02.2026
Schadensersatz

Haftentschädigung:

Der Wert der Frei­heit

Während Bayern eine Erhöhung der Entschädigung für rechtswidrige Haft klar befürwortet, prüft Bundesjustizministerin Hubig lediglich, ob Handlungsbedarf besteht. Welche Ansprüche hat man, wenn der Staat die Freiheit zu Unrecht beraubt hat?

Artikel lesen
Eine junge Cannabispflanze in einem großen Topf 06.02.2026
Cannabis-Legalisierung

BayObLG vermutet Verbotsirrtum:

Was genau ist eine Canna­bispflanze?

Drei Cannabispflanzen darf man anbauen, ab der vierten macht man sich strafbar. Das Problem: Was ist eine "Cannabispflanze"? Ein Mann, den das Amtsgericht noch verurteilt hatte, könnte einem Verbotsirrtum unterlegen haben, so das BayObLG.

Artikel lesen
Carles Puigdemont 05.02.2026
EuGH

Parlament laut EuGH nicht unparteiisch genug:

Auf­he­bung der Immunität von Puig­de­mont & Co. nichtig

Der EuGH erklärt die Aufhebung der Immunität von Carles Puigdemont, Antoni Comín und Clara Ponsatí für nichtig. Das Parlament patzte beim Berichterstatter, der zu eng mit den spanischen Anklägern verbandelt gewesen sei.
 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Bundeskartellamt
Voll­ju­ris­tin bzw. Voll­ju­rist (w/m/d) für ver­schie­de­ne...

Bundeskartellamt , Bonn

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Frank­furt

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
IT- & SaaS-Verträge mit KI meistern – schneller, sicherer, smarter

11.02.2026

12. Göttinger Forum IT-Recht 2026

12.02.2026, Göttingen

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Arbeitnehmer­erfindungen

11.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Embargos und Sanktionen

11.02.2026

Logo von Hengeler Mueller
Willem C. Vis – Exklusiv 2026

25.02.2026, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH