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Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums vorgelegt: Cannabis-Lega­li­sie­rung noch lange nicht in Sicht

19.10.2022

Cannabispflanze

Die Cannabis-Legalisierung ist ein zentrales Projekt der Ampel-Regierung. Foto: chokniti/stock.adocbe.com

Es ist scheinbar das Thema des Tages: Der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren soll künftig straffrei sein. Doch die Aufregung kommt zu früh - die Regelungen sind noch nicht verbindlich. 

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Die Meldung des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), künftig solle der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren straffrei sein, hat am Mittwoch hohe Wellen geschlagen. Das RND berief sich dabei auf das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur geplanten Cannabis-Legalisierung. 

Mit der voranschreitenden Planung der Legalisierung setzt das Ministerium unter Karl Lauterbach (SPD) die Vereinbarungen des Ampel-Koalitionsvertrags um, der als zentrales Projekt eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" vorsieht. 

Das viel diskutierte Eckpunktepapier sieht zahlreiche Detailregelungen zu dem Vorhaben vor. So soll es unter anderem besondere Vorgaben für junge Leute und ein generelles Werbeverbot geben.

"Ein abgestimmtes Eckpunktepapier liegt noch nicht vor"

Doch in der ganzen Aufregung geht eines unter: eine Einigung zur Legalisierung liegt noch lange nicht vor. Nach LTO-Informationen sind die Regelungen in dem Eckpunktepapier keineswegs unter den politischen Akteuren abgestimmt. An der Umsetzung des Koalitionsvertrags arbeiten laut einem Sprecher Lauterbachs die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und das Auswärtige Amt zusammen. Die Abstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien ist nicht abgeschlossen, so der Sprecher. 

Daher sind auch diejenigen zu früh, die bereits heute die Detailregelungen lautstark kritisierten. So warnte schon CSU-Gesundheitsminister Klaus Holetschek vor den Folgen der Legalisierungspläne. Lauterbachs Einsatz "für diesen Irrweg" sei angesichts der wirklich drängenden Probleme in der Gesundheits- und Pflegepolitik zudem reine Energie- und Ressourcenverschwendung. Dabei wird übersehen, dass ein Gesetzgebungsverfahren noch lange nicht in Sicht ist. Ein solches ist nach den Plänen Lauterbachs erst im nächsten Jahr vorgesehen.

Richter Andreas Müller erläutert im Interview mit LTO, dass seiner Auffassung nach ohnehin der erste Schritt, bevor über eine Legalisierung diskutiert werden kann, die Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums sein müsste.

pab/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums vorgelegt: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49935 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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