Cannabis soll in Deutschland künftig angebaut werden dürfen – aber nur als Medizin. Die Bundesregierung bringt dazu ein Gesetz auf den Weg. Ein erster Schritt in Richtung Legalisierung sei das nicht, betonte Gesundheitsminister Gröhe.
Zu medizinischen Zwecken und staatlich kontrolliert soll Cannabis künftig angebaut werden können. Dazu will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe beschließen. "Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann", sagte der CDU-Politiker in Berlin.
Patienten ohne therapeutische Alternative sollen getrocknete Cannabisblüten und -extrakte in Apotheken erhalten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll als staatliche Cannabisagentur fungieren. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden.
Betroffene Patienten können unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis in Apotheken erwerben, müssen hierfür allerdings meist selbst aufkommen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied kürzlich sogar, dass das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch dazu verpflichtet sein kann, Patienten die Erlaubnis zum Eigenanbau zu erteilen.
Die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung soll mit dem neuen Gesetz erweitert werden. Bislang ist sie grundsätzlich auf Fertigarzneimittel in jeweils zugelassenen Anwendungsgebieten begrenzt. Nun sollen die Krankenkassen Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen bezahlen können. Die Erstattung soll an wissenschaftliche Begleitstudien geknüpft werden.
Eine generelle Cannabisfreigabe lehnt die Regierung jedoch ab. "Es hat der Versachlichung der Diskussion über Medizinal-Hanf gutgetan, das klar zu trennen", sagte Gröhe am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin. Die liberalen Regeln in anderen Ländern seien kein Argument für eine generelle Legalisierung, erläuterte der CDU-Politiker. "Viele Länder in Skandinavien, zum Teil auch in Holland, sind alles andere als glücklich über den Weg, den sie damals eingeschlagen haben." Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler sagte: "Cannabis ist keine harmlose Substanz. Daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben."
dpa/una/LTO-Redaktion
Drogen zu therapeutischen Zwecken: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19294 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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