Druckversion
Dienstag, 11.08.2026, 16:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/c80723-eugh-oesterreich-anwaltsberuf-ausbildung-arbeitnehmerfreizuegigkeit
Fenster schließen
Artikel drucken
56932

EuGH zur Arbeitnehmerfreizügigkeit: Öst­er­reichs Anwälte dürfen auch im EU-Aus­land lernen

03.04.2025

Der EuGH in Luxemburg

Der EuGH stellt klar: Arbeitnehmerfreizügigkeit geht vor. Eine zwingende Inlandsausbildung für angehende Anwälte stelle eine zu große Einschränkung dar. Foto: stock.adobe/nmann77

Laut österreichischer Rechtsanwaltsordnung ist ein Teil der Anwaltsausbildung zwingend im Inland zu absolvieren. Das ist nicht unionsrechtskonform, so der EuGH. Eine Juristin, die in Deutschland im österreichischen Recht arbeitet, siegte nun.

Anzeige

In Österreich müssen angehende Anwälte einen Großteil ihrer Ausbildung im Land absolvieren – selbst wenn sie bei einem österreichischen Anwalt im EU-Ausland ebenso gut ausgebildet werden könnten. Das sieht § 2 Abs. 2 der österreichischen Rechtsanwaltsordnung (RAO) vor. Diese Regelung verstoße gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klargestellt (Urt. v. 03.04.2025, C-807/23).

Der Fall nahm seinen Anfang bei einer Juristin, die ihre praktische Ausbildung in der Kanzlei Jones Day in Frankfurt am Main absolviert. Dort wurde sie von einem österreichischen Anwalt ausgebildet, der auch in Österreich zugelassen war. So weit, so gut. Doch die Rechtsanwaltskammer Wien lehnte es ab, die Frau als Rechtsanwaltsanwärterin zu registrieren, mit der Begründung, dass nach § 2 Abs. 2 RAO mindestens drei Jahre der Ausbildung bei einem Anwalt in Österreich stattfinden müssten.

Die Frau zog vor Gericht. Ihr Argument: Sie habe nachweislich ausschließlich im österreichischen Recht gearbeitet – und zwar nicht nur theoretisch. Ihr Ausbildungsanwalt sei ihr in allen Fragen des österreichischen Rechts weisungsbefugt gewesen, sie habe zudem regelmäßig österreichische Mandanten vor heimischen Behörden und Gerichten vertreten.

Der Fall landete letztlich beim obersten Gerichtshof Österreichs. Dieser schaltete nun den EuGH ein. Die zentrale Frage: Verstößt die österreichische Regelung in der RAO gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die in Art. 45 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert ist?

EuGH sieht Einschränkung der Freizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein zentrales Recht der EU. Sie besagt, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, in einem anderen EU-Staat zu arbeiten, ohne dabei diskriminiert oder benachteiligt zu werden. Dazu gehört auch, dass Arbeitsmärkte innerhalb der Union geöffnet sind und nicht durch nationale Vorschriften unnötig behindert werden dürfen. Das Ziel ist es, ein echtes "Europäisches Arbeitsumfeld" zu schaffen, in dem Fachkräfte ihren Beruf überall in der Union ausüben können, ohne auf diskriminierende oder unfaire Beschränkungen zu stoßen.

Der EuGH entschied nun, dass eine Regelung, die verlangt, dass ein Teil der praktischen Ausbildung zwingend im Inland erfolgt, gegen dieses Recht verstößt. Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern werde dadurch unnötig eingeschränkt. Zwar könne Österreich durchaus ein Interesse daran haben, dass angehende Anwälte im Land ausreichend mit dem nationalen Rechtssystem vertraut werden. Doch die starren Vorgaben zur Inlandsausbildung waren aus Sicht des EuGH einfach zu viel des Guten und damit nicht das einzig mögliche Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.

Der EuGH ließ in seiner Entscheidung durchblicken, dass mildere Maßnahmen denkbar seien, wie etwa das Verlangen eines Nachweises darüber, dass die Ausbildung im Ausland vergleichbar mit der heimischen ist.

xp/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zur Arbeitnehmerfreizügigkeit: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56932 (abgerufen am: 11.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Ausbildung
    • EuGH
    • Österreich
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Blick durch den Zaun auf die FIFA-Zentrale auf dem Zürichberg mit einem riesigen Fußball im Garten. 16.07.2026
Fußball

EuGH zu Spielerberatern:

FIFA-Regeln könnten gegen Kar­tell­recht ver­stoßen

Das Landgericht Mainz wollte vom EuGH wissen, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem Kartellverbot vereinbar sind. Zumindest bei einigen Vorgaben ist das wohl nicht der Fall.

Artikel lesen
Doping-Kontrolleur (Symbolbild) 14.07.2026
Doping

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen:

Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Artikel lesen
Apps verschiedener Streaminganbieter auf einem Smartphone 09.07.2026
Widerrufsrecht

Klage gegen "Sky" in Österreich:

EuGH stärkt Wider­rufs­recht von Strea­ming-Kunden

Der EuGH setzt Streaming-Anbietern Grenzen: Bei personalisierten Abos bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen. Wer den Vertrag widerruft, muss für die bereits genutzte Leistung allerdings zahlen.

Artikel lesen
USM-Haller Showroom 02.07.2026
Urheber

BGH kassiert USM-Haller-Urteil:

Doch "Kunst genug" fürs Urhe­ber­recht?

Das OLG Düsseldorf sah im USM-Haller-System vor allem Technik und Funktion. Der BGH hält das für zu streng: Auch Möbel können als angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Der Streit geht in die nächste Runde.

Artikel lesen
Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg 04.06.2026
Freizügigkeit

EuGH zur Freizügigkeitsrichtlinie:

Scheinehe-Ermitt­lungen auch nach Ver­lei­hung der Uni­ons­bür­ger­schaft mög­lich

Ein Mann in Irland ging laut Behörden eine Scheinehe ein und erlangte die Unionsbürgerschaft. Später sollte ihm dies rückwirkend aberkannt werden. Der EuGH lässt diese Möglichkeit in gewissen Grenzen zu.

Artikel lesen
Schild mit dem Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union, vor dem EuGH in Luxemburg 04.06.2026
Asyl

EuGH zu Leistungen für Asylbewerber in "Dublin-Fällen":

Bett, Brot und Seife rei­chen nicht

Auch ausreisepflichtigen Asylbewerbern steht nach EU-Recht ein "angemessener Lebensstandard" zu. Regelungen im deutschen Asylrecht, wonach in Dublin-Fällen keine Geldleistungen gewährt werden, sind deshalb unionsrechtswidrig, so der EuGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Mün­chen

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

23. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

28.08.2026, Merseburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

11.08.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH