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EuGH: Mög­lich­keit auf Asyl für staa­ten­lose Paläs­ti­nenser gestärkt

13.06.2024

Spielende palästinensische Kinder im Flüchtlingslager

Palästinensische Kinder spielen während einer Hitzewelle in einem Flüchtlingslager in Deir al-Balah im zentralen Gazastreifen. Foto: picture alliance / NurPhoto | Majdi Fathi

Der Krieg in Gaza dauert an. Der EuGH stellt nun klar, wann staatenlose Palästinenser als Flüchtlinge anerkannt werden können - und findet deutliche Worte zu den Lebensbedingungen im Gazastreifen.

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Staatenlose Palästinenser könnten künftig unter Umständen leichter als Flüchtlinge in der EU anerkannt werden. Wenn das Palästinenserhilfswerk UNRWA den Menschen kein Mindestmaß an Sicherheit und menschenwürdige Lebensbedingungen mehr gewähre, könnten dort registrierte staatenlose Palästinenser unter bestimmten Voraussetzungen als Flüchtlinge anerkannt werden, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg mit (Urt. v. 13.06.2024, Az. C-563/22). Bislang haben staatenlose Palästinenser in der EU keinen Anspruch auf Schutz, wenn sie bereits den Beistand des UNRWA nutzen und dort registriert sind.

Hintergrund ist ein Fall aus Bulgarien. 2018 beantragten eine Mutter und ihre minderjährige Tochter aus den palästinensischen Gebieten dort Asyl. Sie argumentierten, dass das UNRWA ihnen nicht länger Schutz biete und sie daher als Flüchtling anerkannt werden müssten. Der EuGH sollte nun klären, wann der Schutz des UNRWA als nicht länger gewährt anzusehen ist.

Menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit

Kriterium ist laut dem neuen Urteil, ob das Palästinenserhilfswerk keinem der Menschen vor Ort noch menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit bieten kann. Ist das der Fall, können staatenlose Palästinenser unter bestimmten Umständen in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden.

Über den konkreten Fall muss das bulgarische Gericht entscheiden. Der EuGH betonte aber, dass sich sowohl "die Lebensbedingungen im Gazastreifen als auch die Fähigkeit des UNRWA, seine Aufgabe zu erfüllen, aufgrund der Folgen der Ereignisse vom 7. Oktober 2023 in noch nie dagewesener Weise verschlechtert haben".

Am 7. Oktober verübten Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen das schlimmste Massaker in der Geschichte Israels mit mehr als 1.200 Toten. Die darauffolgende israelische Offensive in Gaza forderte laut der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde bislang mindestens 37.202 Todesopfer.

dpa/xp/LTO-Redaktion

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EuGH: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54766 (abgerufen am: 22.04.2026 )

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