Hat Google seine Marktmacht missbraucht und Konkurrenten geschwächt? Ja, so der EuGH, weshalb ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld rechtens sei. Es ist nicht die erste Strafe gegen das seit Jahren florierende Unternehmen.
Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen. Der Tech-Riese habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unerlaubten Vorteil verschafft und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschieden die Richter in Luxemburg (Urt. v. 10.09.2024, Rs. C-48/22 P).
Die EU-Kommission hatte 2017 gegen Google eine damalige Rekordgeldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro verhängt. Sie war zu der Einschätzung gekommen, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Demnach präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text, während die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste nur weiter unten als blauer Link erschienen.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Auf diese Weise habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Kommission 2017.
Google in allen Instanzen unterlegen
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen das Bußgeld zunächst erfolglos vor dem Gericht der Euopäischen Union (EuG) und legten anschließend Rechtsmittel vor dem EuGH ein. Dieser wies nun nach den Schlussanträgen des Generalanwalts das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei diskriminierend gegenüber der Konkurrenz und entspreche nicht dem den Regeln des Leistungswettbewerbs innerhalb der EU.
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die den Konzern allerdings wegen seines nach wie vor boomenden Online-Werbegeschäfts nicht besonders empfindlich trafen.
Bereits kommende Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinenwerbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die entsprechende Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.
dpa/jb/LTO-Redaktion
EuGH sieht Missbrauch der Marktmacht: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55369 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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